
Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2, 2019-nCoV) - update


Verfahrensänderung SARS-CoV-2-Antikörper
Da praktisch alle zugelassenen Impfstoffe und erfolgversprechenden Impfstoffkandidaten auf dem Spike-Protein basieren, verwenden wir ab sofort ein Testverfahren, mit dem sowohl in Folge einer Impfung als auch nach einer durchlaufenen Infektion gebildete Antikörper gegen das Spike-Protein nachgewiesen werden können.
Der neue Test ist quantitativ und weist hochaffine Antikörper gegen SARS-CoV-2 nach, ohne zwischen IgG, IgM und IgA zu unterscheiden. Im Test wird ein die Rezeptorbindungsdomäne (RBD) des Spike-Proteins repräsentierendes Antigen verwendet. Aus diesem Grunde korreliert das neue Testverfahren sehr gut mit Neutralisationstests, da Antikörper gegen die RBD die Bindung des Virus an den zellulären Rezeptor ACE2 blockieren.
Was wir inzwischen wissen
Mindestens 95 % der Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchlaufen haben, bilden in der Folge Antikörper gegen das Virus. Die Antikörper werden in der Regel 2-4 Wochen nach Symptombeginn oder positiver PCR im Test nachweisbar. Unsere Beobachtungen zeigen, dass im aktuell zu überblickenden Zeitraum Antikörper-Titer nur selten wieder unter den Cutoff abgefallen sind. Das Testergebnis bleibt also mindestens 3-6 Monate nach einer Infektion, vermutlich wesentlich länger, positiv.
Der Nachweis von Antikörpern ist ein hochspezifischer Surrogatmarker für eine durchlaufene SARS-CoV-2-Infektion. Bei einer sehr hohen diagnostischen Spezifität des verwendeten Testverfahrens (Herstellerangabe 99,9 %) ergibt sich bei aktuell ca. 2. Mio. Infektionen in Deutschland (kumulativ, ohne Berücksichtigung einer Dunkelziffer) ein positiver prädiktiver Wert von ca. 96 %.
Bekannt ist mittlerweile, dass sowohl die Infektion als auch die Impfung einen überwiegenden aber keinen 100%-igen Schutz garantieren: COVID19 unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht von anderen viralen bzw. impfpräventablen Erkrankungen. Antikörper stellen nur einen Teil der Immunreaktion dar, der Schutz vor einer Infektion wird auch durch die zelluläre Immunabwehr gewährleistet.
Was wir noch nicht wissen
Bisher ist nicht bekannt, welcher Anteil geimpfter Personen in welcher Höhe und in welchem zeitlichen Intervall nach der 1. oder 2. Impfung Antikörper gegen SARS-CoV-2 bildet. Ebensowenig existiert ein "Grenztiter", ab dem von einer schützenden Immunität gegen eine erneute SARS-CoV-2-Infektion ausgegangen werden kann. Daten über die Persistenz impfinduzierter Antikörper und des damit verbundenen Immunschutzes können verständlicherweise erst in der Zukunft gewonnen werden.
Abrechnung
Bisherige Abrechnungsinformationen behalten ihre Gültigkeit. Antikörper gegen SARS-CoV-2 sind nur unter bestimmten Voraussetzungen vertragsärztliche Leistungen. Die Abrechnung erfolgt als "ähnliche Untersuchung" mit der GOP 32641 und erfordert eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit.
Für Privatversicherte und Selbstzahler erfolgt die Abrechnung nach der GOP 4400 (22,11 €, 1,15-facher Satz) zzgl. Kosten für Material und Versand 5,10 €.
Anforderung: SARS-CoV-2-Ak
Material: 1 ml Serum
Literatur: https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMc2032195

SARS-CoV-2 PCR: Testzahlen/ Testdauer/ Priorisierung
Wir bitten Sie deshalb, auf eine anlasslose Testung symptomloser Personen komplett zu verzichten und die Testindikation auf symptomatische Patienten, enge Kontaktpersonen und Testungen in kritischen Bereichen (z. B. Altenheime) zu beschränken.
Wir wissen, dass es viele Gründe gibt, ein Untersuchungsergebnis schneller erhalten zu müssen, können aber aktuell nicht mehr alle Priorisierungwünsche erfüllen. Bitte geben Sie einen nachvollziehbaren Grund auf der Überweisung an und überlegen Sie ein zweites Mal, bevor Sie eine Anforderung hoch priorisieren.

Bayerisches Testkonzept: SARS-CoV2-Tests für Patienten
Wenn Sie einen Test auf das Coronavirus im Rahmen des Bayerischen Testkonzeptes wünschen, so können Sie zur Abstrichentnahme auch direkt in unser Labor in Augsburg, August-Wessels-Straße 5, kommen. Auf dem Innenhof hinter dem Torbogen befindet sich ein Container, der zu folgenden Zeiten geöffnet ist:
Mo, Mi, Do, Fr: | 10-12 Uhr |
Di: | 10-12 Uhr und 14-15 Uhr |
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre Gesundheitskarte mit!
Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte sehen Sie von Anrufen ab!
Tragen Sie auf dem Gelände des Labors eine Maske und halten Sie die Abstandsregeln zu anderen Personen ein!
Bitte beachten Sie:
Dieses Angebot gilt nur für asymptomatische Personen, die sich auf der Basis des Bayerischen Testkonzeptes testen lassen wollen und in Bayern wohnhaft sind. Die Probennahme im Labor ist nicht möglich, wenn Sie symptomatisch sind oder eine Warnmeldung von der Corona-App erhalten haben. In diesen Fällen bleiben Sie bitte zu Hause und wenden sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder kontaktieren Sie die 116117. Dieses Vorgehen dient dem Schutz der anderen Patienten und des Laborpersonals. Sollten Sie aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamtes unter Quarantäne stehen, organisiert das Gesundheitsamt die Abstrichentnahme. In diesen Fällen dürfen Sie den Ort der Quarantäne nicht verlassen.

Nachträgliche Änderung der Abrechnung bei SARS-CoV-2-Testungen
Für die Testungen auf SARS-CoV-2 auf der Basis der Rechtsverordnung des BMG und verschiedener regionaler Testkonzepte gibt es eine Vielzahl voneinander abweichender Abrechnungsmodalitäten.
Achten Sie bitte schon bei der Anforderung darauf, das richtige Formular zu verwenden (in der Regel den ÖGD-Schein) und mit den erforderlichen Angaben zu versehen. Dazu zählen u.a. die von den regionalen KVen oder Kostenträgern vorgegebenen Sonderziffern für das entsprechende Testangebot, der Testgrund und die Postleitzahl des veranlassen-den Gesundheitsamtes bei Testungen nach der RVO des BMG.
Für kurative Anforderungen bei Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 sowie bei Warnung durch die Corona-App verwenden Sie bitte für Kassenpatienten das Muster 10C und für Privatpatienten den üblichen Privatanforderungsschein.
Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsfrist keine Änderungen mehr möglich sind und bitten Sie deshalb, Änderungen der Abrechnung zeitnah, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach erfolgter Untersuchung, zu veranlassen!

SARS-CoV-2 Testdauer Priorisierung
Um uns von Lieferengpässen einzelner Hersteller unabhängig zu machen, haben wir mittlerweile die dritte PCR-Methode in einer separaten Teststrecke etabliert. Dadurch konnten wir die in den vergangenen Wochen aufgetretenen Verzögerungen bei der Testdurchführung deutlich reduzieren. Akutell sind wir wieder in der Lage, die Ergebnisse innerhalb von 24 h (-48 h) nach Probeneingang mitzuteilen.
Es gibt viele Gründe, ein Untersuchungsergebnis noch früher erhalten zu müssen. Wir versuchen in einer für alle Patienten und Einsender fairen Art und Weise der Priorisierung von Proben Rechnung zu tragen. Wir können aber nur für eine bestimmte Probenzahl (ca. 10 %) die Bearbeitung am Probeneingangstag vorziehen.
Generell priorisieren wir deshalb nur Proben aus Krankenhäusern und Proben mit der Kennung „OP-Vorbereitung“, „Geplanter Klinikaufenthalt“ oder ähnlicher Formulierungen, die Rückschlüsse auf eine unmittelbar von einem schnellen Testergebnis abhängige medizinische Maßnahme zulassen. Sollten darüber hinaus weitere Untersuchungsergebnisse extrem dringlich sein (z. B. besondere Indikation bei individuellen Patienten, Testung von Praxispersonal als Voraussetzung der Tätigkeitsaufnahme) teilen Sie uns das bitte mit, indem Sie handschriftlich den Schein kennzeichnen mit „Notfall“. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit äußerst sparsam. Der zu häufige Einsatz von roten „Eilig“-Aufklebern hat dazu geführt, dass wir diese Proben nicht priorisieren können.
Falls die Notwendigkeit besteht, größere Gruppen sehr schnell zu testen (z. B. bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen), bitten wir um vorherige Rücksprache.

Lieferengpässe SARS-CoV-2 PCR Test
Die Situation kann sich derzeit von Tag zu Tag ändern, deshalb ist eine zeitnahe Angabe zu Befundlaufzeiten nicht möglich.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Befunde je nach Testverfügbarkeit länger dauern können.
Bitte berücksichtigen Sie dies nach Möglichkeit auch bei Ihren Planungen, z. B. speziell bei OP-Vorbereitungen, Aufnahmen ins Seniorenheim, Pflegeheim usw., damit die anstehenden Termine wahrgenommen werden können.
Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Befundungszeit so kurz wie möglich zu halten.

Bayerisches Testkonzept auf SARS-CoV-2 bei asymptomatischen Personen
Für die Anforderung im Labor ist nach aktuellem Stand der normale Laborüberweisungsschein Muster 10 vorgesehen. Für die Abrechnung müssen Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem einen gesonderten Datensatz anlegen und die Kostenträgernummer 71800 verwenden. Im Untersuchungsauftrag ist zwingend im Feld "Auftrag" die Ziffer 98055 sowie zusätzlich (im Klartext) "Bayerisches Testangebot" einzutragen.
Wir weisen darauf hin, dass mit dem Überweisungsschein Muster 10 kein QR-Code für die Corona-App verknüpft werden kann, möglicherweise wird das Procedere deshalb kurzfristig noch einmal überdacht. Über weitere Änderungen - betreffend die Verwendung der neuen Überweisungsscheine Muster "C10" und "ÖGD" im Zusammenhang mit der Corona-App (QR-Code) - informieren wir Sie umgehend, sobald die technischen Probleme für einen flächendeckenden Einsatz behoben sind.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der KVB (www.kvb.de).
Nutzen Sie das Angebot dieses Testkonzeptes mit Bedacht und lassen Sie sich von den Konsequenzen für die Testperson und deren Umgebung leiten. Trotz erheblich gesteigerter Testkapazitäten sind wir nicht in der Lage, jeden Einwohner Bayerns beliebig oft auf das Coronavirus zu testen.

CORONA-WARN-APP - WICHTIGE LABORINFORMATION
