Bayerisches Testkonzept auf SARS-CoV-2 bei asymptomatischen Personen

09.07.2020
Ab dem 01.07.2020 besteht für alle Bewohnerinnen und Bewohner Bayerns auch ohne Symptome die Möglichkeit, sich auf das Coronavirus testen zu lassen. Die für die Testung erforderlichen Leistungen (Abstrichentnahmen, Hausbesuche und der Nukleinsäurenachweis von SARS-CoV-2) dürfen nur von in Bayern zugelassenen Vertragsärzten erbracht werden, die Abrechnung erfolgt über die KVB. Das Testkonzept ist zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.

Für die Anforderung im Labor ist nach aktuellem Stand der normale Laborüberweisungsschein Muster 10 vorgesehen. Für die Abrechnung müssen Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem einen gesonderten Datensatz anlegen und die Kostenträgernummer 71800 verwenden. Im Untersuchungsauftrag ist zwingend im Feld "Auftrag" die Ziffer 98055 sowie zusätzlich (im Klartext) "Bayerisches Testangebot" einzutragen.
Wir weisen darauf hin, dass mit dem Überweisungsschein Muster 10 kein QR-Code für die Corona-App verknüpft werden kann, möglicherweise wird das Procedere deshalb kurzfristig noch einmal überdacht. Über weitere Änderungen - betreffend die Verwendung der neuen Überweisungsscheine Muster "C10" und "ÖGD" im Zusammenhang mit der Corona-App (QR-Code) - informieren wir Sie umgehend, sobald die technischen Probleme für einen flächendeckenden Einsatz behoben sind.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der KVB (www.kvb.de).
 
Und zuletzt eine Bitte:
Nutzen Sie das Angebot dieses Testkonzeptes mit Bedacht und lassen Sie sich von den Konsequenzen für die Testperson und deren Umgebung leiten. Trotz erheblich gesteigerter Testkapazitäten sind wir nicht in der Lage, jeden Einwohner Bayerns beliebig oft auf das Coronavirus zu testen.