Mikrobiologische Untersuchungen

Mikrobiologische Untersuchungen

Der direkte Nachweis eines Erregers (Kultur oder molekulargenetischer Nachweis oder Nachweis von Stoffwechselprodukten) kann nur aus Kompartimenten erfolgen, in denen er sich passager oder dauerhaft während seines Vermehrungszyklus aufhält oder in die Stoffwechselprodukte ausgeschwemmt werden. Hierzu ist die Entnahme von Abstrichen, Sekreten, Punktaten oder Bioptaten vom Ort der vermuteten Infektion notwendig (siehe Hinweise zur Präanalytik für mikrobiologische Untersuchungen).

Der Einsatz kultureller Verfahren hängt vom am Entnahmeort wahrscheinlichen Erreger­spektrum und von der möglichen Begleitflora ab. Die Kenntnis des Entnahmeortes ist deshalb für eine sinnvolle mikrobiologische Diagnostik zwingend erforderlich.

Abnahme von Untersuchungsmaterial

Der direkte Nachweis eines Erregers (Kultur oder molekulargenetischer Nachweis oder Nachweis von Stoffwechselprodukten) kann nur aus Kompartimenten erfolgen, in denen er sich passager oder dauerhaft während seines Vermehrungszyklus aufhält oder in die Stoffwechselprodukte ausgeschwemmt werden. Hierzu ist die Entnahme von Abstrichen, Sekreten, Punktaten oder Bioptaten vom Ort der vermuteten Infektion notwendig (siehe Hinweise zur Präanalytik für mikrobiologische Untersuchungen).

Der Einsatz kultureller Verfahren hängt vom am Entnahmeort wahrscheinlichen Erreger­spektrum und von der möglichen Begleitflora ab. Die Kenntnis des Entnahmeortes ist deshalb für eine sinnvolle mikrobiologische Diagnostik zwingend erforderlich.

Soweit sinnvoll und möglich erfolgt eine quantitative oder semiquantitative Angabe der gefundenen Keimzahl auf dem Befund, um den Grad der Kolonisation / Infektion einzu­schätzen.

Erregerquantifizierung

Soweit sinnvoll und möglich erfolgt eine quantitative oder semiquantitative Angabe der gefundenen Keimzahl auf dem Befund, um den Grad der Kolonisation / Infektion einzu­schätzen.

Voraussetzung für eine Resistenztestung ist die Anzucht eines Erregers in der Kultur. Eine Resistenztestung erfolgt nur für solche Keime, die in Abhängigkeit von nachgewiesener Keimmenge, Material, Entnahmeort und Diagnose als Krankheitserreger in Betracht kommen. Die Auswahl der Antibiotika erfolgt erreger- und lokalisationsspezifisch. Eine Anpassung des Spektrums der zu testenden Antibiotika an praxis- oder stationsspezifische Besonderheiten ist nach Rücksprache möglich. Bei Therapie-Resistenz liefern wir Ihnen - soweit Bewertungskriterien nach EUCAST/CLSI existieren - eine Resistenz-Testung des von Ihnen verwendeten Antibiotikums, wenn Sie die Substanz auf dem Überweisungsschein angeben. Die Auswahl von Antimykotika für die Resistenztestung von Pilzen erfolgt nur nach telefonischer Rücksprache.

Zur Prüfung der Antibiotika-Resistenz werden Bakterien auf Wachstum in Gegenwart standardisierter Antibiotika-Konzentrationen geprüft: Bei der Agardiffusion werden Antibiotika-getränkte Blättchen auf einen Nährboden (Agar) aufgelegt, der mit dem zu testenden Bakterien-Isolat beimpft wurde. Je nachdem, ob das betreffende Bakterien-Isolat sensibel oder resistent für ein Antibiotikum ist, bildet sich eine Wachstums-freie Zone um das Blättchen (Hemmhof).

Mit einer anderen Methode, der Gradientendiffusion (MIC-Test, E-Test®), ist es möglich die genaue minimale Hemmkonzentration (MHK, MIC) in µg/ml zu bestimmen, bei der das Bakterienwachstum vollständig gehemmt wird. Diese Methode wird z.B. bei der Resistenztestung von Blutkultur-Isolaten für bestimmte Antibiotika eingesetzt.

In Abhängigkeit von Keim oder Fragestellung führen wir eine Resistenztestung nach der Breakpoint-Methode im Mikrodilutionsverfahren durch. Hierbei wird das Wachstum des Keims im Flüssigmedium mit unterschiedlichen Antibiotika-Konzentrationen geprüft.

Um eine Aussage treffen zu können, ob das Antibiotikum für den getesteten Keim wirksam ist, werden von den Breakpoint-Komitees wie dem European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing (EUCAST) oder dem Clinical and Laboratory Standards Institute (CLSI) Bewertungskriterien zur Verfügung gestellt. Im Falle der Agardiffusion beispielsweise Hemmhof-Durchmesser in Millimeter. Sowohl EUCAST als auch CLSI bieten nicht für alle Bakterien-Arten Bewertungskriterien. Wo Bewertungskriterien existieren, gibt es in der Regel nicht für alle Antibiotika Kriterien. Um Ihnen für den größten Teil der relevanten Erreger Antibiotika-Testungen liefern zu können, kombinieren wir derzeit beide Standards (CLSI und EUCAST). Nach welchem Standard die Testung für einen bestimmten Keim erfolgt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Keim EUCAST CLSI
Achromobacter spp. X  
Acinetobacter spp. X  
Aerococcus sanguinicola / urinae X  
Aeromonas spp. X  
Anaerobier (aus primär sterilen Materialien) X
(MIC-Test)
 
ß-hämolysierende Streptokokken / viridans Streptokokken X  
Burkholderia cepacia - Komplex   X
Campylobacter jejuni / coli X  
Candida spp. X
(MIC-Test)
 
Corynebacterium spp. X  
Enterococcus spp. X  
Enterobacterales, z.B. Citrobacter spp. Edwardsiella spp. Enterobacter spp. Erwinia spp. Escherichia spp. Hafnia spp. Klebsiella spp. Kluyvera spp. Morganella spp. Pantoea spp. Proteus spp. Providencia spp. Raoultella spp. Rahnella spp. Salmonella spp. Serratia spp. Shigella spp. Yersinia spp. X  
Haemophilus influenzae / parapinfluenzae X
(MIC-Test)
 
Helicobacter pylori X
(MIC-Test)
 
Kingella kingae X  
Listeria monocytogenes X  
Moraxella catarrhalis X  
Neisseria gonorrhoeae
 
X
(MIC-Test)
 
Neisseria meningitidis X
(MIC-Test)
 
Pasteurella multocida X  
Pseudomonas spp. X  
Staphylococcus spp. X  
Stenotrophomonas maltophilia   X
Streptococcus pneumoniae X  
Vibrio spp.   X
 
Notwendige Anpassungen an Änderungen der Regelwerke werden zeitnah in die Praxis umgesetzt.
Resistenztestung

Voraussetzung für eine Resistenztestung ist die Anzucht eines Erregers in der Kultur. Eine Resistenztestung erfolgt nur für solche Keime, die in Abhängigkeit von nachgewiesener Keimmenge, Material, Entnahmeort und Diagnose als Krankheitserreger in Betracht kommen. Die Auswahl der Antibiotika erfolgt erreger- und lokalisationsspezifisch. Eine Anpassung des Spektrums der zu testenden Antibiotika an praxis- oder stationsspezifische Besonderheiten ist nach Rücksprache möglich. Bei Therapie-Resistenz liefern wir Ihnen - soweit Bewertungskriterien nach EUCAST/CLSI existieren - eine Resistenz-Testung des von Ihnen verwendeten Antibiotikums, wenn Sie die Substanz auf dem Überweisungsschein angeben. Die Auswahl von Antimykotika für die Resistenztestung von Pilzen erfolgt nur nach telefonischer Rücksprache.

Zur Prüfung der Antibiotika-Resistenz werden Bakterien auf Wachstum in Gegenwart standardisierter Antibiotika-Konzentrationen geprüft: Bei der Agardiffusion werden Antibiotika-getränkte Blättchen auf einen Nährboden (Agar) aufgelegt, der mit dem zu testenden Bakterien-Isolat beimpft wurde. Je nachdem, ob das betreffende Bakterien-Isolat sensibel oder resistent für ein Antibiotikum ist, bildet sich eine Wachstums-freie Zone um das Blättchen (Hemmhof).

Mit einer anderen Methode, der Gradientendiffusion (MIC-Test, E-Test®), ist es möglich die genaue minimale Hemmkonzentration (MHK, MIC) in µg/ml zu bestimmen, bei der das Bakterienwachstum vollständig gehemmt wird. Diese Methode wird z.B. bei der Resistenztestung von Blutkultur-Isolaten für bestimmte Antibiotika eingesetzt.

In Abhängigkeit von Keim oder Fragestellung führen wir eine Resistenztestung nach der Breakpoint-Methode im Mikrodilutionsverfahren durch. Hierbei wird das Wachstum des Keims im Flüssigmedium mit unterschiedlichen Antibiotika-Konzentrationen geprüft.

Um eine Aussage treffen zu können, ob das Antibiotikum für den getesteten Keim wirksam ist, werden von den Breakpoint-Komitees wie dem European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing (EUCAST) oder dem Clinical and Laboratory Standards Institute (CLSI) Bewertungskriterien zur Verfügung gestellt. Im Falle der Agardiffusion beispielsweise Hemmhof-Durchmesser in Millimeter. Sowohl EUCAST als auch CLSI bieten nicht für alle Bakterien-Arten Bewertungskriterien. Wo Bewertungskriterien existieren, gibt es in der Regel nicht für alle Antibiotika Kriterien. Um Ihnen für den größten Teil der relevanten Erreger Antibiotika-Testungen liefern zu können, kombinieren wir derzeit beide Standards (CLSI und EUCAST). Nach welchem Standard die Testung für einen bestimmten Keim erfolgt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Keim EUCAST CLSI
Achromobacter spp. X  
Acinetobacter spp. X  
Aerococcus sanguinicola / urinae X  
Aeromonas spp. X  
Anaerobier (aus primär sterilen Materialien) X
(MIC-Test)
 
ß-hämolysierende Streptokokken / viridans Streptokokken X  
Burkholderia cepacia - Komplex   X
Campylobacter jejuni / coli X  
Candida spp. X
(MIC-Test)
 
Corynebacterium spp. X  
Enterococcus spp. X  
Enterobacterales, z.B. Citrobacter spp. Edwardsiella spp. Enterobacter spp. Erwinia spp. Escherichia spp. Hafnia spp. Klebsiella spp. Kluyvera spp. Morganella spp. Pantoea spp. Proteus spp. Providencia spp. Raoultella spp. Rahnella spp. Salmonella spp. Serratia spp. Shigella spp. Yersinia spp. X  
Haemophilus influenzae / parapinfluenzae X
(MIC-Test)
 
Helicobacter pylori X
(MIC-Test)
 
Kingella kingae X  
Listeria monocytogenes X  
Moraxella catarrhalis X  
Neisseria gonorrhoeae
 
X
(MIC-Test)
 
Neisseria meningitidis X
(MIC-Test)
 
Pasteurella multocida X  
Pseudomonas spp. X  
Staphylococcus spp. X  
Stenotrophomonas maltophilia   X
Streptococcus pneumoniae X  
Vibrio spp.   X
 
Notwendige Anpassungen an Änderungen der Regelwerke werden zeitnah in die Praxis umgesetzt.
Untersuchungsdauer

Die Untersuchungsdauer für bakteriologische Standardkulturverfahren einschließlich Resistenztestung beträgt in der Regel 2 - 4 Tage. Ein negativer Befund kann bis zu 5 Tagen dauern. Bei Verdacht auf langsam wachsende Erreger (z. B. TB, Dermatophyten) bzw. bei der Blutkulturdiagnostik sind längere Bebrütungszeiten notwendig. Wichtige Ergebnisse (evtl. noch ohne endgültige Erregerdifferenzierung oder noch fehlende Resistenztestung) werden ggf. vorab mitgeteilt.

Besteht ein klinischer Verdacht auf eine Infektion mit einem bestimmten Erreger (z. B. aufgrund einer spezifischen Symptomatik, Kontakt mit erkrankten Personen, Epidemien, Auslandsaufenthalte, Vorbefunde etc.), bitten wir um konkrete Angaben. Folgende Hinweise sollten dabei Beachtung finden:

  • Nicht alle Erreger wachsen auf Standardnährmedien, ggf. müssen spezifische Anzuchtverfahren eingesetzt werden. Hierzu zählen u. a. Mykobakterien, Mycoplasma hominis und Ureaplasma urealyticum.
  • Die Untersuchungsdauer bei der Anzucht einiger Mikroorganismen (z. B. Mykobakterien) kann erheblich verlängert sein. Ggf. empfiehlt sich der parallele oder alternative Einsatz molekularbiologischer Detektionsverfahren.
  • Einige Bakterien sind unter Routinebedingungen nicht oder nur sehr schlecht kultivierbar (z. B. Borrelien, Treponema pallidum, Bordetella pertussis). In diesen Fällen sollten primär serololgische oder molekularbiologische Detektionsverfahren (PCR) zum Einsatz kommen.
  • Die gezielte Vermehrung von Erregern mit hohem Gefahrenpotential für die Allgemeinheit (z. B. Anthrax) erfordert die Einhaltung besonderer Sicherheitsmaßnahmen, die wir im Labor nicht gewährleisten können. Außerdem müssen besondere Vorschriften beim Probentransport beachtet werden. Besteht der Verdacht auf eine solche Infektion, kontaktieren Sie bitte sofort das für Ihren Bereich zuständige Gesundheitsamt und weisen den Patienten in eine für diese Fälle ausgerüstete Einrichtung ein.
  • Der Nachweis multiresistenter Erreger (MRSA, VRE, ESBL, MRGN) im Rahmen von Fragestellungen des Hygienemanagements muss ebenfalls gesondert angefordert werden.

Mit den aufgelisteten Standardkulturverfahren (Varia, Urin, Stuhl, Blutkulturen, Pilze) werden nicht alle in Frage kommenden Erreger nachgewiesen. Bestimmte Erreger müssen gezielt angefordert werden (siehe Hinweise, sowie Untersuchungsverfahren im alphbetischen Teil des Leistungsverzeichnisses).
Es ist generell zweckmäßig, für gezielte Erregernachweise ein zweites Untersuchungsmaterial vom selben Entnahmeort einzusenden. Ggf. erfordern gezielte Verfahren eine andere Probenvorbereitung (z. B. ist der Nachweis von Chlamydia trachomatis aus Abstrichtupfern mit Gel nicht möglich; aus trockenen Tupfern kann zusätzlich keine kulturelle mikrobiologische Diagnostik durchgeführt werden).

Hinweise zu gezielten Untersuchungen auf spezielle Erreger

Besteht ein klinischer Verdacht auf eine Infektion mit einem bestimmten Erreger (z. B. aufgrund einer spezifischen Symptomatik, Kontakt mit erkrankten Personen, Epidemien, Auslandsaufenthalte, Vorbefunde etc.), bitten wir um konkrete Angaben. Folgende Hinweise sollten dabei Beachtung finden:

  • Nicht alle Erreger wachsen auf Standardnährmedien, ggf. müssen spezifische Anzuchtverfahren eingesetzt werden. Hierzu zählen u. a. Mykobakterien, Mycoplasma hominis und Ureaplasma urealyticum.
  • Die Untersuchungsdauer bei der Anzucht einiger Mikroorganismen (z. B. Mykobakterien) kann erheblich verlängert sein. Ggf. empfiehlt sich der parallele oder alternative Einsatz molekularbiologischer Detektionsverfahren.
  • Einige Bakterien sind unter Routinebedingungen nicht oder nur sehr schlecht kultivierbar (z. B. Borrelien, Treponema pallidum, Bordetella pertussis). In diesen Fällen sollten primär serololgische oder molekularbiologische Detektionsverfahren (PCR) zum Einsatz kommen.
  • Die gezielte Vermehrung von Erregern mit hohem Gefahrenpotential für die Allgemeinheit (z. B. Anthrax) erfordert die Einhaltung besonderer Sicherheitsmaßnahmen, die wir im Labor nicht gewährleisten können. Außerdem müssen besondere Vorschriften beim Probentransport beachtet werden. Besteht der Verdacht auf eine solche Infektion, kontaktieren Sie bitte sofort das für Ihren Bereich zuständige Gesundheitsamt und weisen den Patienten in eine für diese Fälle ausgerüstete Einrichtung ein.
  • Der Nachweis multiresistenter Erreger (MRSA, VRE, ESBL, MRGN) im Rahmen von Fragestellungen des Hygienemanagements muss ebenfalls gesondert angefordert werden.

Mit den aufgelisteten Standardkulturverfahren (Varia, Urin, Stuhl, Blutkulturen, Pilze) werden nicht alle in Frage kommenden Erreger nachgewiesen. Bestimmte Erreger müssen gezielt angefordert werden (siehe Hinweise, sowie Untersuchungsverfahren im alphbetischen Teil des Leistungsverzeichnisses).
Es ist generell zweckmäßig, für gezielte Erregernachweise ein zweites Untersuchungsmaterial vom selben Entnahmeort einzusenden. Ggf. erfordern gezielte Verfahren eine andere Probenvorbereitung (z. B. ist der Nachweis von Chlamydia trachomatis aus Abstrichtupfern mit Gel nicht möglich; aus trockenen Tupfern kann zusätzlich keine kulturelle mikrobiologische Diagnostik durchgeführt werden).

Viren der Risikogruppe 4

Bei begründetem Verdacht einer Infektion mit einem der unten aufgeführten Viren dürfen wir die Proben nicht transportieren. Bitte kontaktieren Sie schnellstmöglich die örtlichen Gesundheitsbehörden und weisen Sie, nach Rücksprache mit diesen, den Patienten in ein für die Behandlung dieser Erkrankungen qualifiziertes Zentrum ein.
  • Ebola-Virus
  • Guanarito-Virus
  • Hendra-Virus
  • Junin-Virus
  • Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Virus
  • Lassa-Virus
  • Machupo-Virus
  • Marburg-Virus
  • Nipah-Virus
  • Sabia-Virus
  • Variola-Virus

Bakterien und Pilze der Risikogruppe 3

Bei einem begründeten Verdacht auf Infektion mit einem der unten aufgeführten Erreger
nehmen Sie bitte vor dem Versand mit uns Kontakt auf. Klären Sie mit unseren Fachärzten die Möglichkeiten der Diagnostik. Ein begründeter klinischer Verdacht auf eine Infektion mit diesen Erregern erfordert die Einweisung in eine auf die Behandlung von Infektionserkrankungen spezialisierte stationäre Einrichtung.
Bakterien Pilze
  • Bacillus anthracis (Anthrax, Milzbrand) 1)
  • Brucellen 2)
  • Burkholderia mallei (Pseudomonas mallei, Rotz)
  • Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei, Melioidose)
  • Francisella tularensis (Tularämie, Hasenpest)
  • Yersinia pestis (Pest) 1)
  • Blastomyces spp.
  • Cladophialophora spp.
  • Coccidioides spp.
  • Histoplasma spp.
  • Paracoccidioides spp.
  • Paracoccidioides lutzii
1) Meldepflichtig nach §6 IfSG
2) Meldepflichtig nach IfSGMeldeVO, Sachsen
 
Risikoerreger

Viren der Risikogruppe 4

Bei begründetem Verdacht einer Infektion mit einem der unten aufgeführten Viren dürfen wir die Proben nicht transportieren. Bitte kontaktieren Sie schnellstmöglich die örtlichen Gesundheitsbehörden und weisen Sie, nach Rücksprache mit diesen, den Patienten in ein für die Behandlung dieser Erkrankungen qualifiziertes Zentrum ein.
  • Ebola-Virus
  • Guanarito-Virus
  • Hendra-Virus
  • Junin-Virus
  • Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Virus
  • Lassa-Virus
  • Machupo-Virus
  • Marburg-Virus
  • Nipah-Virus
  • Sabia-Virus
  • Variola-Virus

Bakterien und Pilze der Risikogruppe 3

Bei einem begründeten Verdacht auf Infektion mit einem der unten aufgeführten Erreger
nehmen Sie bitte vor dem Versand mit uns Kontakt auf. Klären Sie mit unseren Fachärzten die Möglichkeiten der Diagnostik. Ein begründeter klinischer Verdacht auf eine Infektion mit diesen Erregern erfordert die Einweisung in eine auf die Behandlung von Infektionserkrankungen spezialisierte stationäre Einrichtung.
Bakterien Pilze
  • Bacillus anthracis (Anthrax, Milzbrand) 1)
  • Brucellen 2)
  • Burkholderia mallei (Pseudomonas mallei, Rotz)
  • Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei, Melioidose)
  • Francisella tularensis (Tularämie, Hasenpest)
  • Yersinia pestis (Pest) 1)
  • Blastomyces spp.
  • Cladophialophora spp.
  • Coccidioides spp.
  • Histoplasma spp.
  • Paracoccidioides spp.
  • Paracoccidioides lutzii
1) Meldepflichtig nach §6 IfSG
2) Meldepflichtig nach IfSGMeldeVO, Sachsen
 
Materialien für die TBC-Diagnostik

Der Erregernachweis von Mykobakterien kann aus unterschiedlichen Materialien durchgeführt werden.

Bei Mukoviszidose-Patienten bitte Diagnose auf dem Überweisungsschein vermerken, da hier ein zusätzlicher Ansatz erfolgen muss.

Präanalytische Anforderungen für den Nachweis von Mykobakterien:

Material Volumen Bemerkungen
Sputum

 
2 - 5 ml

 
kein Sammelsputum über mehr als 1 h; Speichel nicht geeignet; ohne Zusatz; 3 Proben von verschiedenen Tagen
Bronchialsekret 2 - 5 ml ohne Zusatz
bronchoalveoläre Lavageflüssigkeit 20 - 30 ml
 
ohne Zusatz
 
Magennüchternsekret
 
2 - 5 ml
 
Phosphatpuffer zugeben; bitte im Labor Transportgefäß anfordern
Magenspülwasser
 
20 - 30 ml
 
Phosphatpuffer zugeben; bitte im Labor Transportgefäß anfordern
Biopsien
 
repräsentative Menge
 
1 ml physiologische NaCI-Lösung zugeben; kein Formalin
Punktate (Aszites- und Pleuarapunktat) 30 - 50 ml
 
ohne Zusatz
 
Liquor
 
möglichst große Mengen
3 - 5 ml
je für Kultur und PCR
 
Urin



 
mindestens 30 ml



 
nach reduzierter Flüssigkeitsaufnahme während der Nacht der erste morgens entleerte Urin (Erststrahlurin); ohne Zusatz;
KEIN SAMMELURIN!
3 Proben von verschiedenen Tagen
Blut

 
5 - 10 ml

 
spezielle Citratblutröhrchen im Labor anfordern; Untersuchung nur bei Patienten mit schweren Immundefekten sinnvoll
Knochenmark möglichst große Menge Zusatz von Citrat
Stuhl

 
1 - 2 g

 
bei immunsupprimierten Patienten; bei V. a. Darm-TB sollten Darmbiopsien untersucht werden
Menstruationsblut
 
möglichst 2 ml,
gynäkologisch gewonnen
im Verhältnis 1:1 mit sterilem Wasser versetzt
Sperma
Prostatasekret
möglichst große Menge
 
ohne Zusatz
 
Untersuchungen