Untersuchungen zum Zwecke der Fahreignungsbegutachtung im Rahmen einer MPU werden von uns an ein Labor weitergeleitet, das für die Betäubungsmittelanalytik nach DIN/EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke akkreditiert ist.
Bei der Entnahme von Proben werden besondere Anforderungen an die Qualifikation des Personals, die Dokumentation und den Probentransport gestellt. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, kann dem Patienten die Anerkennung der Untersuchungsergebnisse aus formalen Gründen verweigert werden.
Personen, die Proben für eine Fahreignungsbegutachtung entnehmen, müssen eine geeignete Fortbildung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin oder der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (von der Ärztekammer akkreditiert) absolvert haben.
Wir raten generell ab, MPU-Proben auf bloßen Patientenwunsch zur Untersuchung an das Labor zu versenden. Für die Probennahmen muss ein Vertrag mit einem Gutachter geschlossen werden, der Patient wird zur Probenentnahme eingeladen und kann den Termin in der Regel nicht selbst bestimmen. Gelegentlich treten Missverständnisse und Kommunikationslücken auf, so dass das falsche Untersuchungsmaterial eingesandt wird oder das Untersuchungsspektrum unvollständig ist. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Patienten schriftliche Anforderungen zeigen oder nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen MPU-Stelle auf.
Das Labor muss MPU-Proben bereits ab Probeneingang anders behandeln als normale Patientenproben. Bitte verwenden Sie unbedingt den speziellen Anforderungsschein unseres Partners für MPU-Untersuchungen und verschicken Sie die Probe in geeigneten Tüten zum manipulationssicheren Versand, die Sie bei uns anfordern können.
Weiterhin bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise zur Präanalytik, da die korrekte Probenentnahme ggf. von Ihnen gegenüber der MPU-Stelle bestätigt werden muss:
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Abgabe einer Urinprobe unter direkter Sicht des Arztes. Alternativ Beaufsichtigung durch eingewiesenes und autorisiertes Personal. Nicht versandfertiges Probenmaterial nach der Gewinnung nicht unbeaufsichtigt lassen, um Verfälschung durch den Untersuchten auszuschließen.
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Bei Gewinnung einer Haarprobe unmittelbar über der Kopfhaut im Bereich des Hinterhaupthöckers mindestens zwei Haarbündel von etwa der Stärke eines Bleistiftes abschneiden (Sicherung einer Rückstellprobe). Dokumentation der verbleibenden Resthaarlänge am Kopf, der Entnahmestelle sowie Gesamthaarlänge, Haarfarbe und eventueller kosmetischer Behandlung. Gewonnene Haarsträhne mit einem Faden fixieren, um ein verschieben von Segmenten zu verhindern, Haaransatz markieren. Versand der Haarprobe trocken und lichtgeschützt bei Raumtemperatur (z. B. Alufolie). Haarlänge in der Regel 6 cm (entspricht einem Zeitraum von ca. 6 Monaten) bei Drogenuntersuchungen bzw. 3 cm bei Ethylglucuronid (ca. 3 Monate). Bei Unklarheiten individuell bei der MPU-Stelle nachfragen.
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Versandbehältnis und Laboranforderungsbogen eindeutig kennzeichnen.
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Befragung des Patienten nach aktuellem Medikamentenkonsum, Genuss ggf. ethanolhaltiger Lebensmittel oder Konsum von Mohnprodukten (der Opiatgehalt handelsüblicher Mohnprodukte reicht aus, um positive Testergebnisse im Labor zu verursachen!) sowie nach eventuellem Passivkonsum (Cannabis). Dokumentation der Aussagen.
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Eindeutige Fragestellung an das untersuchende Labor (zu untersuchende Stoffklassen), ggf. vorherige Rücksprache mit der MPU-Stelle. Individuell abweichende Fragestellungen (z. B. Untersuchungsumfang bei Substitutionspatienten, gezielter Medikamentennachweis) schriftlich mitteilen.
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Dokumentation des Probennahmezeitpunktes, des Entnehmenden und Identitätsprüfung des Probanden.
1) Therapeutischer Bereich 2) Suchtest (immunchemisch) oder Bestimmung des therapeutischen Bereichs (chromatographisch); bitte bei Anforderung spezifizieren 3) Bestätigungstest (chromatographisch) nur qualitativ 4) Bestätigungstest (chromatographisch) nur qualitativ,
Diazepam, Nordiazepam, Oxazepam, Nitrazepam, Clonazepam, Clobazam und Bromazepam, können auch quantitativ bestimmt werden (Einzelanforderung).
Sensitivität für den Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums 50-80%, Kombination mit anderern Markern sinnvoll. Spezifität eingeschränkt: MCV erhöht bei Folsäure- und Vitamin B12-Mangel, chronischen Erkrankungen, hämolytischen Anämien.
Normalisierung langfristig, abhängig von der Erythrozytenregeneration ca. 3 Monate
Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums
Überwachung der
Abstinenz
Sensitivität für den Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums 50-80%, Kombination mit CDT sinnvoll. Spezifität eingeschränkt, Marker ist sensitiver Suchtest für Leber- und Gallenwegserkrankungen.
Normalisierung bei Abstinenz in 2 - 3 Wochen.
Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums
Überwachung der Abstinenz
Der angegebene Richtwert wird bei dauerhaftem Konsum (> 7 Tage) von mehr als 75 ml reinem Ethanol (ca. 1 Flasche Wein, 1,5 l Bier) überschritten. Sensitivität für den Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums 60 - 80%, Kombination des Markers mit GGT sinnvoll (Sensitivität ca. 90%).
Spezifität der Kapillarelektrophorese > 95%, falsch positive Ergebnisse in der Schwangerschaft, bei schweren Lebererkrankungen und angeborenen Glykosylierungsdefekten (CDG-Syndrom). Normalisierung bei Abstinenz mit einer mittleren Halbwertszeite von 14 - 17 Tagen.
Metabolit von Ethanol. Nachweisdauer abhängig von der aufgenommenen Alkoholmenge ca. 36 h im Serum und bis zu 72 h im Urin. ETG lagert sich im Haar ab und ermöglicht Aussagen über den Alkoholkonsum der letzten Monate (1 cm Haar = ca. 1 Monat).
Urin
Abstinenznachweis
(MPU, Arbeitsmedizin)
Haare
Beleg der Abstinenz über einen längeren Zeitraum (MPU; im Regelfall sind die vergangenen 3 Monate zu belegen).