Im Labor können Untersuchungen auf die folgenden Substanzgruppen im Urin, Serum oder Haar durchgeführt werden.
Urin
Das Material der Wahl für Drogennachweise ist Urin. Die Nachweisbarkeit einer Droge im Urin schwankt in Abhängigkeit von der Substanz, der Dauer und der Intensität des vorausgegangenen Konsums sowie der körperlichen Konstitution des Patienten. Sie beträgt maximal 12 h für Gamma-Hydroxy-Buttersäure und bis zu 14 Tage bei Cannabinoiden. Die Probenentnahme sollte unter ärztlicher Aufsicht erfolgen, um eine Manipulation zu verhindern. Im Urin wird immer Kreatinin mitbestimmt, um eine artifizielle Probenverdünnung oder forcierte Diurese auszuschließen.
Das Drogenscreening im Urin basiert auf einem chromatographischen Verfahren. Bestätigungsteste sind somit nicht erforderlich. Einzelne Parameter können weiterhin immunologisch angefordert werden.
Serum
Serum wird für Screeningsteste seltener eingesetzt, die Dauer der Nachweisbarkeit einer Droge im Serum ist in der Regel gegenüber dem Urin verkürzt. Andererseits ist die Manipulation einer Serumprobe schwieriger, darüber hinaus sind im Serum Spiegelbestimmungen möglich (therapeutische Spiegel bei Substitutionstherapie oder Spiegelbestimmungen bei V. a. Intoxikation).
Screeningteste im Serum basieren auf einer immunologischen Methode.
Haare
Haare eignen sich für retrospektive Drogennachweise bzw. für den Nachweis einer Abstinenz über einen längeren Zeitraum, allerdings ist das Spektrum der Analysen begrenzt. Je länger das Haar, desto länger zurückliegende Zeiträume können betrachtet werden: 1 cm Haarlänge entspricht einem Zeitraum von durchschnittlich einem Monat. Für forensische Zwecke werden in der Regel nur 3 Monate betrachtet, Abstinenznachweise müssen deshalb in diesem Abstand wiederholt werden. Für die Analyse sind nur Kopfhaare geeignet. Zur Gewinnung der Haarprobe zwei bleistiftstarke Stränge entsprechender Länge (z. B. 6 cm / 6 Monate / ca. 0,5 g Probe) über dem Hinterhaupthöcker dicht an der Kopfhaut abschneiden, Haarspitze und Haaransatz markieren.
Immunchemische Suchteste
Immunchemische Suchteste dienen nur zur Orientierung. Ihr Ergebnis ist nicht absolut spezifisch. Der Nachweis bezieht sich immer auf eine Gruppe chemisch ähnlicher Substanzen und Metabolite, nicht auf eine einzelne Droge. Unter immunchemische Suchteste sind die Substanzgruppen und die jeweils erfassten Vertreter der Gruppe und ihre relevanten Metabolite aufgeführt. Es sind alle Stoffe gelistet, die mit einer Kreuzreaktivität von mindestens 10 % im Test reagieren. Entscheidungsgrenzen (Cut-off-Werte) und Konzentrationsangaben beziehen sich auf die angegebene Referenzsubstanz. Für kreuzreaktiv nachgewiesene Stoffe liegt der Cut-off in Abhängigkeit von der Kreuzreaktivität in der Regel höher (i. e. 10-facher Cut-off bei einer Substanz, die mit 10 % Kreuzreaktivität erfasst wird). Konzentrationsangaben bei quantitativen immunchemischen Drogensuchtesten gelten streng genommen nur, wenn der Patient die Referenzusbstanz konsumiert hat und diese nicht metabolisiert wird; sie tragen deshalb nur orientierenden Charakter.
Bestätigungsanalysen
Für die meisten Drogen stehen Bestätigungsanalysen auf der Basis chromatographischer Verfahren (GC-MS, LC-MS) zur Verfügung (Drogenbestätigung im Urin und Serum). Diese können bei begründetem Zweifel an einem positiven Befund des immunchemischen Suchtestes innerhalb von 4 Wochen nach Ergebnismitteilung nachgefordert werden. Bestätigungsanalysen erlauben den exakten Nachweis der konsumierten Droge und ihrer Metabolite, ferner ist die genaue Quantifizierung der gefundenen Substanzen möglich. Die Bestimmungsgrenzen beziehen sich auf die jeweils angegebene Referenzsubstanz.
Untersuchungen zum Zwecke der Fahreignungsbegutachtung im Rahmen einer MPU werden von uns an ein Labor weitergeleitet, das für die Betäubungsmittelanalytik nach DIN/EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke akkreditiert ist.
Bei der Entnahme von Proben werden besondere Anforderungen an die Qualifikation des Personals, die Dokumentation und den Probentransport gestellt. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, kann dem Patienten die Anerkennung der Untersuchungsergebnisse aus formalen Gründen verweigert werden.
Personen, die Proben für eine Fahreignungsbegutachtung entnehmen, müssen eine geeignete Fortbildung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin oder der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (von der Ärztekammer akkreditiert) absolvert haben.
Wir raten generell ab, MPU-Proben auf bloßen Patientenwunsch zur Untersuchung an das Labor zu versenden. Für die Probennahmen muss ein Vertrag mit einem Gutachter geschlossen werden, der Patient wird zur Probenentnahme eingeladen und kann den Termin in der Regel nicht selbst bestimmen. Gelegentlich treten Missverständnisse und Kommunikationslücken auf, so dass das falsche Untersuchungsmaterial eingesandt wird oder das Untersuchungsspektrum unvollständig ist. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Patienten schriftliche Anforderungen zeigen oder nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen MPU-Stelle auf.
Das Labor muss MPU-Proben bereits ab Probeneingang anders behandeln als normale Patientenproben. Bitte verwenden Sie unbedingt den speziellen Anforderungsschein unseres Partners für MPU-Untersuchungen und verschicken Sie die Probe in geeigneten Tüten zum manipulationssicheren Versand, die Sie bei uns anfordern können.
Weiterhin bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise zur Präanalytik, da die korrekte Probenentnahme ggf. von Ihnen gegenüber der MPU-Stelle bestätigt werden muss:
-
Abgabe einer Urinprobe unter direkter Sicht des Arztes. Alternativ Beaufsichtigung durch eingewiesenes und autorisiertes Personal. Nicht versandfertiges Probenmaterial nach der Gewinnung nicht unbeaufsichtigt lassen, um Verfälschung durch den Untersuchten auszuschließen.
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Bei Gewinnung einer Haarprobe unmittelbar über der Kopfhaut im Bereich des Hinterhaupthöckers mindestens zwei Haarbündel von etwa der Stärke eines Bleistiftes abschneiden (Sicherung einer Rückstellprobe). Dokumentation der verbleibenden Resthaarlänge am Kopf, der Entnahmestelle sowie Gesamthaarlänge, Haarfarbe und eventueller kosmetischer Behandlung. Gewonnene Haarsträhne mit einem Faden fixieren, um ein verschieben von Segmenten zu verhindern, Haaransatz markieren. Versand der Haarprobe trocken und lichtgeschützt bei Raumtemperatur (z. B. Alufolie). Haarlänge in der Regel 6 cm (entspricht einem Zeitraum von ca. 6 Monaten) bei Drogenuntersuchungen bzw. 3 cm bei Ethylglucuronid (ca. 3 Monate). Bei Unklarheiten individuell bei der MPU-Stelle nachfragen.
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Versandbehältnis und Laboranforderungsbogen eindeutig kennzeichnen.
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Befragung des Patienten nach aktuellem Medikamentenkonsum, Genuss ggf. ethanolhaltiger Lebensmittel oder Konsum von Mohnprodukten (der Opiatgehalt handelsüblicher Mohnprodukte reicht aus, um positive Testergebnisse im Labor zu verursachen!) sowie nach eventuellem Passivkonsum (Cannabis). Dokumentation der Aussagen.
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Eindeutige Fragestellung an das untersuchende Labor (zu untersuchende Stoffklassen), ggf. vorherige Rücksprache mit der MPU-Stelle. Individuell abweichende Fragestellungen (z. B. Untersuchungsumfang bei Substitutionspatienten, gezielter Medikamentennachweis) schriftlich mitteilen.
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Dokumentation des Probennahmezeitpunktes, des Entnehmenden und Identitätsprüfung des Probanden.
Probenahme zur Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU)
Untersuchungen zum Zwecke der Fahreignungsbegutachtung im Rahmen einer MPU werden von uns an ein Labor weitergeleitet, das für die Betäubungsmittelanalytik nach DIN/EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke akkreditiert ist.
Bei der Entnahme von Proben werden besondere Anforderungen an die Qualifikation des Personals, die Dokumentation und den Probentransport gestellt. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, kann dem Patienten die Anerkennung der Untersuchungsergebnisse aus formalen Gründen verweigert werden.
Personen, die Proben für eine Fahreignungsbegutachtung entnehmen, müssen eine geeignete Fortbildung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin oder der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (von der Ärztekammer akkreditiert) absolvert haben.
Wir raten generell ab, MPU-Proben auf bloßen Patientenwunsch zur Untersuchung an das Labor zu versenden. Für die Probennahmen muss ein Vertrag mit einem Gutachter geschlossen werden, der Patient wird zur Probenentnahme eingeladen und kann den Termin in der Regel nicht selbst bestimmen. Gelegentlich treten Missverständnisse und Kommunikationslücken auf, so dass das falsche Untersuchungsmaterial eingesandt wird oder das Untersuchungsspektrum unvollständig ist. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Patienten schriftliche Anforderungen zeigen oder nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen MPU-Stelle auf.
Das Labor muss MPU-Proben bereits ab Probeneingang anders behandeln als normale Patientenproben. Bitte verwenden Sie unbedingt den speziellen Anforderungsschein unseres Partners für MPU-Untersuchungen und verschicken Sie die Probe in geeigneten Tüten zum manipulationssicheren Versand, die Sie bei uns anfordern können.
Weiterhin bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise zur Präanalytik, da die korrekte Probenentnahme ggf. von Ihnen gegenüber der MPU-Stelle bestätigt werden muss:
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Abgabe einer Urinprobe unter direkter Sicht des Arztes. Alternativ Beaufsichtigung durch eingewiesenes und autorisiertes Personal. Nicht versandfertiges Probenmaterial nach der Gewinnung nicht unbeaufsichtigt lassen, um Verfälschung durch den Untersuchten auszuschließen.
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Bei Gewinnung einer Haarprobe unmittelbar über der Kopfhaut im Bereich des Hinterhaupthöckers mindestens zwei Haarbündel von etwa der Stärke eines Bleistiftes abschneiden (Sicherung einer Rückstellprobe). Dokumentation der verbleibenden Resthaarlänge am Kopf, der Entnahmestelle sowie Gesamthaarlänge, Haarfarbe und eventueller kosmetischer Behandlung. Gewonnene Haarsträhne mit einem Faden fixieren, um ein verschieben von Segmenten zu verhindern, Haaransatz markieren. Versand der Haarprobe trocken und lichtgeschützt bei Raumtemperatur (z. B. Alufolie). Haarlänge in der Regel 6 cm (entspricht einem Zeitraum von ca. 6 Monaten) bei Drogenuntersuchungen bzw. 3 cm bei Ethylglucuronid (ca. 3 Monate). Bei Unklarheiten individuell bei der MPU-Stelle nachfragen.
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Versandbehältnis und Laboranforderungsbogen eindeutig kennzeichnen.
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Befragung des Patienten nach aktuellem Medikamentenkonsum, Genuss ggf. ethanolhaltiger Lebensmittel oder Konsum von Mohnprodukten (der Opiatgehalt handelsüblicher Mohnprodukte reicht aus, um positive Testergebnisse im Labor zu verursachen!) sowie nach eventuellem Passivkonsum (Cannabis). Dokumentation der Aussagen.
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Eindeutige Fragestellung an das untersuchende Labor (zu untersuchende Stoffklassen), ggf. vorherige Rücksprache mit der MPU-Stelle. Individuell abweichende Fragestellungen (z. B. Untersuchungsumfang bei Substitutionspatienten, gezielter Medikamentennachweis) schriftlich mitteilen.
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Dokumentation des Probennahmezeitpunktes, des Entnehmenden und Identitätsprüfung des Probanden.
1) Therapeutischer Bereich 2) Suchtest (immunchemisch) oder Bestimmung des therapeutischen Bereichs (chromatographisch); bitte bei Anforderung spezifizieren 3) Bestätigungstest (chromatographisch) nur qualitativ 4) Bestätigungstest (chromatographisch) nur qualitativ,
Diazepam, Nordiazepam, Oxazepam, Nitrazepam, Clonazepam, Clobazam und Bromazepam, können auch quantitativ bestimmt werden (Einzelanforderung).
1) Therapeutischer Bereich 2) Suchtest (immunchemisch) oder Bestimmung des therapeutischen Bereichs (chromatographisch); bitte bei Anforderung spezifizieren 3) Bestätigungstest (chromatographisch) nur qualitativ 4) Bestätigungstest (chromatographisch) nur qualitativ,
Diazepam, Nordiazepam, Oxazepam, Nitrazepam, Clonazepam, Clobazam und Bromazepam, können auch quantitativ bestimmt werden (Einzelanforderung).
Sensitivität für den Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums 50-80%, Kombination mit anderern Markern sinnvoll. Spezifität eingeschränkt: MCV erhöht bei Folsäure- und Vitamin B12-Mangel, chronischen Erkrankungen, hämolytischen Anämien.
Normalisierung langfristig, abhängig von der Erythrozytenregeneration ca. 3 Monate
Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums
Überwachung der
Abstinenz
Sensitivität für den Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums 50-80%, Kombination mit CDT sinnvoll. Spezifität eingeschränkt, Marker ist sensitiver Suchtest für Leber- und Gallenwegserkrankungen.
Normalisierung bei Abstinenz in 2 - 3 Wochen.
Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums
Überwachung der Abstinenz
Der angegebene Richtwert wird bei dauerhaftem Konsum (> 7 Tage) von mehr als 75 ml reinem Ethanol (ca. 1 Flasche Wein, 1,5 l Bier) überschritten. Sensitivität für den Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums 60 - 80%, Kombination des Markers mit GGT sinnvoll (Sensitivität ca. 90%).
Spezifität der Kapillarelektrophorese > 95%, falsch positive Ergebnisse in der Schwangerschaft, bei schweren Lebererkrankungen und angeborenen Glykosylierungsdefekten (CDG-Syndrom). Normalisierung bei Abstinenz mit einer mittleren Halbwertszeite von 14 - 17 Tagen.
Metabolit von Ethanol. Nachweisdauer abhängig von der aufgenommenen Alkoholmenge ca. 36 h im Serum und bis zu 72 h im Urin. ETG lagert sich im Haar ab und ermöglicht Aussagen über den Alkoholkonsum der letzten Monate (1 cm Haar = ca. 1 Monat).
Urin
Abstinenznachweis
(MPU, Arbeitsmedizin)
Haare
Beleg der Abstinenz über einen längeren Zeitraum (MPU; im Regelfall sind die vergangenen 3 Monate zu belegen).
Sensitivität für den Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums 50-80%, Kombination mit anderern Markern sinnvoll. Spezifität eingeschränkt: MCV erhöht bei Folsäure- und Vitamin B12-Mangel, chronischen Erkrankungen, hämolytischen Anämien.
Normalisierung langfristig, abhängig von der Erythrozytenregeneration ca. 3 Monate
Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums
Überwachung der
Abstinenz
Sensitivität für den Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums 50-80%, Kombination mit CDT sinnvoll. Spezifität eingeschränkt, Marker ist sensitiver Suchtest für Leber- und Gallenwegserkrankungen.
Normalisierung bei Abstinenz in 2 - 3 Wochen.
Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums
Überwachung der Abstinenz
Der angegebene Richtwert wird bei dauerhaftem Konsum (> 7 Tage) von mehr als 75 ml reinem Ethanol (ca. 1 Flasche Wein, 1,5 l Bier) überschritten. Sensitivität für den Nachweis eines riskanten Alkoholkonsums 60 - 80%, Kombination des Markers mit GGT sinnvoll (Sensitivität ca. 90%).
Spezifität der Kapillarelektrophorese > 95%, falsch positive Ergebnisse in der Schwangerschaft, bei schweren Lebererkrankungen und angeborenen Glykosylierungsdefekten (CDG-Syndrom). Normalisierung bei Abstinenz mit einer mittleren Halbwertszeite von 14 - 17 Tagen.
Metabolit von Ethanol. Nachweisdauer abhängig von der aufgenommenen Alkoholmenge ca. 36 h im Serum und bis zu 72 h im Urin. ETG lagert sich im Haar ab und ermöglicht Aussagen über den Alkoholkonsum der letzten Monate (1 cm Haar = ca. 1 Monat).
Urin
Abstinenznachweis
(MPU, Arbeitsmedizin)
Haare
Beleg der Abstinenz über einen längeren Zeitraum (MPU; im Regelfall sind die vergangenen 3 Monate zu belegen).