EBM-Änderung zum 01.07.2022: Clostridioides difficile-GDH und -Toxine A und B nicht mehr einzeln abrechenbar

20.07.2022
Mit Wirkung zum 01.07.2022 wurde eine eigene Gebührenordnungsposition zur Abrechnung der Untersuchung auf Clostridioides difficile mittels Enzymimmunoassay in den EBM aufgenommen. Zum obligaten Leistungsinhalt der GOP 32701 gehört sowohl die Betimmung des Glutamat-Dehydrogenase-Enzyms (GDH) als auch der Toxine A und B. Diese Parameter können somit nicht mehr einzeln angefordert und abgerechnet werden.

Dieses Vorgehen ist fachlich sinnvoll: Der alleinige GDH-Nachweis detektiert auch nichttoxinbildende Stämme und andere Clostridienspezies, so dass die Toxinbestimmung bei positiver GDH nachgezogen werden muss. Dies verzögert die Diagnostik. Demgegenüber schließt die bloße Bestimmung der Toxine aus dem Stuhl bei negativem Ergebnis das Vorliegen eines toxinbildenden C. difficile-Stammes nicht aus. Unsere Ergebnisse einer kulturellen Erregeranzucht mit anschließender Toxinbestimmung aus der Kultur bei negativen Toxinen aus dem Stuhl und positiver GDH zeigen, dass in mehr als 50% der Fälle doch ein toxinbildender Stamm vorliegt.

Die Clostridioides difficile-assoziierte Diarrhoe (CDAD) kann bekanntlich schwer und sogar tödlich verlaufen. Laut epidemiologischem Jahrbuch wurden z. B. in 2018 2.824 schwere Verläufe und davon mindestens 649 Todesfälle gemeldet. Die zeitgleiche Bestimmung von GDH und Toxin A und B bietet, neben dem deutlich verbesserten Ausschluss eines falsch-negativen Toxinbefundes, eine Beschleunigung der Diagnostik, insbesondere auch vor Wochenenden und Feiertagen.

Um Privatpatienten denselben hohen Standard zu bieten, führen wir auch hier die zeitgleiche Bestimmung von GDH und Toxinen durch.

Anforderung im Labor: "Clostridioides difficile im Stuhl"

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mikrobiologen gerne zur Verfügung.