EBM-Änderungen in der bakteriologischen Diagnostik

25.07.2018

Zum 01.07.2018 treten neue Vergütungsregeln für die bakteriologische Diagnostik in Kraft, die zum gezielten Einsatz von Antibiotika und zur Vermeidung von Resistenzen beitragen sollen. Grundlage für die EBM-Änderung ist die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) der Bundesregierung.

 

Ein gezielter und sparsamer Einsatz von Antibiotika ist nur möglich, wenn bakteriologische Untersuchungen und notwendige Resistenztestungen auch durchgeführt und nicht aus Kostengründen vernachlässigt werden. Aus diesem Grunde wird die neue Kennnummer 32004 in den Abschnitt 32.1 EBM aufgenommen:

 

 

Untersuchungsindikation

Kennnummer

 

Ausgenommene GOPen

 

Diagnostik zur Bestimmung der

notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung

32004

32151; 32459; 32720; 32721;

32722; 32723; 32724; 32725;

32726; 32727; 32750; 32759;

32760; 32761; 32762; 32763;

32772; 32773; 32774; 32775

 

 

Der zugeordnete Ziffernkranz schließt folgende Laborleistungen ein:

Procalcitonin (32459), kulturelle Untersuchung auf ätiologisch relevante Bakterien (32151, 32720-32727), Differenzierung von in Reinkultur gezüchteten Bakterien (32750,32759-32763) sowie die Resistenztestung von Bakterien einschließlich phänotypischer Bestätigungsteste bei Multiresistenz (32772-32775).

 

Wir empfehlen Ihnen, bei betroffenen Patienten die Kennnummer 32004 in Ihrer Quartalsabrechnung anzugeben. Damit wirkt sich die Veranlassung bakteriologischer Diagnostik - Untersuchung auf pathogene Keime bzw. Erreger / Resistenz – aus Abstrichen, Sputum, Stuhl, Urin und anderen Materialien - nicht auf Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus aus.

 

 

Änderung der Antibiogramme/ Testung von Leitantibiotika zur Detektion multiresis-tenter Keime

 

Die Anforderungen an Empfindlichkeitsprüfungen wurden in den GOPs 32772 und 32773 neu definiert, die bisherigen GOPs 32766 und 32767 gestrichen. Diese Vorgaben führen zu Änderungen der Antibiotikaauswahl unserer Antibiogramme.

 

Dementsprechend testen wir zukünftig neben den Standardantibiotika so genannte Leit-substanzen, d.h. Antibiotika, die der Aufdeckung relevanter Resistenzmechanismen dienen (z.B. Einstufung als MRGN). Hierbei handelt es sich größtenteils um i.v.-Antibiotika, die überwiegend für die Anwendung im Klinikbereich in Betracht kommen.

 

Laut Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 54. Sitzung am 14. März 2018 ist zu den neu aufgenommenen EBM-Ziffern 32772 und 32773 (Resistenztestung) zu beachten:

„Der Befundbericht soll die Ergebnisse zu den Leitsubstanzen der Multiresistenz nur aufführen, sofern der Keim auf mehrere Standardtherapeutika nicht oder nur intermediär sensibel ist.“

 

Das heißt, dass wir die Ergebnisse der Resistenztestung der Leitsubstanzen nur dann auf dem Befund mitteilen werden, wenn das Ergebnis für die weitere Behandlung des Patienten relevant (Zielauftrag auf multiresistente Erreger) ist bzw. wenn ein nachgewiesener Keim gegen mehrere übliche Standardantibiotika resistent ist.

 

Sollten Sie hinsichtlich der Antibiotikaauswahl und der Angaben auf dem Befund individuelle Wünsche haben, sprechen Sie uns gerne an, damit wir gemeinsam eine sinnvolle und praktikable Lösung finden können.