Multiplex-PCR auf virale Erreger respiratorischer Erkrankungen
06.10.2022
Der Einsatz der PCR zur Diagnostik respiratorischer Infektionen war bisher nur auf ausgewählte Erreger Kassenleistung. Mit der zum 01.07.2022 erfolgten EBM-Änderung wurde die Möglichkeit des molekulargenetischen Direktnachweises für die häufigsten Erreger respiratorischer Erkrankungen geschaffen. Dadurch können wir unser Analysenspektrum beträchtlich erweitern und gut vorbereitet in die kommende Erkältungssaison gehen.
Die von uns eingesetzte Multiplex-PCR erfasst ein breites Spektrum der wichtigsten Erreger viraler Atemwegsinfektionen. Die Ergebnisse liegen in der Regel spätestens 24h nach Probeneingang im Labor vor. Folgende Viren werden nachgewiesen:
Die von uns eingesetzte Multiplex-PCR erfasst ein breites Spektrum der wichtigsten Erreger viraler Atemwegsinfektionen. Die Ergebnisse liegen in der Regel spätestens 24h nach Probeneingang im Labor vor. Folgende Viren werden nachgewiesen:
Influenza A und B, RSV A und B, Metapneumovirus, Parainfluenza-Virus 1-4, Adenovirus, Rhinovirus, Enterovirus, Coronavirus 229E, NL63 und OC43 (nicht SARS-CoV-2!), Bocavirus
Bei Verdacht auf eine virale Infektion der Atemwege sind zukünftig folgende Anforderungen im Labor möglich:
(1) SARS-CoV-2
(2) Influenza
(3) Respiratorische Erreger_Viruspanel
SARS-CoV-2 ist nicht im Viruspanel enthalten und muss immer einzeln angefordert werden. Influenza ist im Panel enthalten, Einzelanforderung ist möglich, wenn keine Paneltestung gewünscht wird. Die anderen im Panel enthaltenen Viren können nicht einzeln angefordert werden. Zusätzlich ist die Testung auf ein Panel bakterieller Erreger möglich (Respiratorische Erreger_Bakterienpanel). Bitte beachten Sie hierzu unser separates Rundschreiben.
Material: Abstrichtupfer mit Flüssigtransportmedium (å-TranswabTM), Sputum, BAL
Wenn gleichzeitg eine kulturelle bakteriologische Diagnostik erfolgen soll, bitte zusätzlich einen Abstrichtupfer mit Gel einsenden. Sputum ist das Material der Wahl bei Infektionen der tieferen Atemwege und bei V. a. Pneumonie.
Zusätzliche Bestimmungen von Antikörpern gegen die vom Test erfassten Erreger sind nicht sinnvoll.
Da die Untersuchung den Nachweis von meldepflichtigen Erregern umfasst, können Sie in Ihrer Quartalsabrechnung die Kennnummer 32006 angeben. Damit wirkt sich die Untersuchung nicht auf Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus aus.
Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.