Mutationsanalyse bei positivem Nachweis von SARS-CoV-2-RNA

03.02.2021
Die mögliche Verbreitung von Coronavirusvarianten hat in den letzten Wochen für erhebliche Unruhe in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen gesorgt. SARS-CoV-2 ist ein RNA-Virus, das bei jedem Replikationszyklus mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Mutationen akquirieren kann. Diese Mutationen können genutzt werden, um Verbreitungswege des Virus zu verfolgen, sie können aber auch Eigenschaften des Virus verändern (Übertragbarkeit, Pathogenität, Resistenz gegen Therapeutika, Unterlaufen der Immunabwehr bei Patienten, die erkrankt waren oder geimpft wurden). Wissenschaftliche Erkenntnisse über Konsequenzen von Mutationen sind bisher eher fragmentarisch und sollten deshalb mit einer gewissen Zurückhaltung interpretiert werden. Um hier für die Zukunft mehr Klarheit zu schaffen, hat das BMG die systematische Sequenzierung zirkulierender Varianten in der Coronavirus-Surveillanceverordnung verankert und zusätzlich die gezielte Suche nach Varianten in die Coronavirus-Testverordnung aufgenommen. Beide Untersuchungen (Mutationsanalyse und Sequenzierung) können wir ab sofort bei positiven Proben durchführen bzw. veranlassen, sofern die Proben für die Analyse geeignet sind.

1. Mutationsanalyse:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt suchen wir gezielt nach Virusvarianten, die den Aminosäureaustausch Asparagin zu Tyrosin an Position 501 des Spike-Proteins tragen (N501Y-Mutation). Dieser Austausch ist typisch für die gegenwärtigen "Variants of Concern" aus Großbritannien (B.1.1.7), Südafrika (B.1.351) und Brasilien (B.1.1.28). In einem zweiten Schritt untersuchen wir auf die Deletion der Aminosäuren Histidin und Valin an den Positionen 69 und 70 des Spike-Proteins (del HV 69/70). In Kombination mit der N501Y-Mutation spricht die Deletion für das Vorliegen der UK-Variante B.1.1.7. Liegt die Deletion nicht vor, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen der südafrikanischen oder brasilianischen Varianten. Zwischen Letzteren können wir momentan nicht weiter unterscheiden.

Voraussetzungen:
Positiver Nachweis von SARS-CoV-2-RNA im Abstrich mit einem ct-Wert von 30. Entsprechend der Testverordnung können alle Einsender von Untersuchungsmaterial das Labor mit der Mutationsanalyse beauftragen. Bitte fordern Sie die Analyse innerhalb von 3 Tagen nach Vorliegen des Testergebnisses nach! Nach aktuellem Informationsstand erfolgt die Abrechnung über den ÖGD. Sollte die KV weitere formale Festlegungen treffen, werden wir Sie zeitnah informieren.

2. Sequenzierung:
Hierbei handelt es sich um ein Surveillanceprojekt, dessen Ergebnisse zentral beim RKI ausgewertet werden. Sequenziert werden standardmäßig bis zu 5 % der positiven Proben (bzw. 10 % bei einer Inzidenz < 70.000/Woche), die zufällig vom Labor ausgewählt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, in begründeten Fällen auch gezielte Sequenzierungen einzelner Proben vorzunehmen. Eine solche Untersuchung muss durch die Gesundheitsämter oder das RKI veranlasst werden. Wir bitten in diesen Fällen um eine Nachforderung innerhalb von 3 Tagen und um eine schriftliche Bestätigung. Für die Analyse sind nur Proben mit ausreichend hoher Viruslast entsprechend einem ct-Wert 25 geeignet.
Die Analyse erfolgt bei unserem Sonic-Partner, der Bioscientia Healthcare GmbH in Ingelheim. Bis zum Vorliegen des Endergebnisses können 7-10 Tage vergehen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.