Mutationsanalyse bei positivem Nachweis von SARS-CoV-2-RNA
10.02.2021
Ergänzend zu unserem Rundschreiben der letzten Woche informieren wir darüber, dass wir im Auftrag des RKI in den Kalenderwochen 6 (ab 08.02.2021), 8 (ab 22.02.2021) und 10 (ab 08.03.2021) alle geeigneten positiv getesteten Proben, die Montag bis Freitag bei uns eingehen, automatisch mittels Mutationsanalyse auf Variants of Concern (VOC) nachtesten werden. Damit soll die Entwicklung der Verbreitung dieser Varianten über die Zeitachse nachvollzogen werden.
Es ist in den genannten Zeiträumen nicht erforderlich, die variantenspezifische PCR bei uns nachzufordern. Ebenso tragen wir den Anforderungen von Gesundheitsbehörden Rechnung und werden die variantenspezifische PCR für alle positiven Proben einzelner Regionen oder Hotspots bis auf Weiteres automatisch durchführen.
Ergebnisse werden Ihnen zeitnah übermittelt, der Nachweis einer VOC löst eine ergänzende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt aus.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Es ist in den genannten Zeiträumen nicht erforderlich, die variantenspezifische PCR bei uns nachzufordern. Ebenso tragen wir den Anforderungen von Gesundheitsbehörden Rechnung und werden die variantenspezifische PCR für alle positiven Proben einzelner Regionen oder Hotspots bis auf Weiteres automatisch durchführen.
Ergebnisse werden Ihnen zeitnah übermittelt, der Nachweis einer VOC löst eine ergänzende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt aus.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.