Neueinführung: Hepatitis E-Virus-PCR im Blut

05.12.2022
Die Hepatitis E wird neben den "klassischen" Virushepatitiden A, B/D und C oft nur am Rande wahrgenommen und entsprechend selten differentialdiagnostisch in Betracht gezogen. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 15 % aller Personen in Deutschland IgG-Antikörper gegen das Hepatitis E-Virus (HEV) aufweisen, dürfte die Inzidenz einer Hepatitis E höher liegen, als die der anderen Virushepatitiden zusammengenommen. Die meisten Infektionen verlaufen milde, so dass Betroffene häufig keinen Anlass sehen, einen Arzt aufzusuchen, und sind in der Regel selbst-limitierend. Symptomatische Infektionen zeigen interindividuell einen sehr variablen Verlauf, dementsprechend reicht das Ausmaß der Leberwerterhöhung von geringfügig oberhalb bis zum mehr als 100-fachen des Referenzbereiches. Auch fulminante Infektionen werden beobachtet (vor allem bei Reise-assoziierten Erkrankungen und bei Immunsupprimierten). Unter immunsuppressiv behandelten Patienten kann es auch zu chronischen HEV-Infektionen (definiert als Viruspersistenz > 6 Monate) kommen.

Da die Hepatitis E-Virus-PCR bis vor kurzem keine Kassenleistung war, stützte sich die Diagnostik vor allem auf den Nachweis von HEV-spezifischen IgG- und IgM-Antikörpern. Ein positives anti-HEV-IgM ist ein Hinweis auf eine akute oder kurz zurückliegende Infektion.
Jedoch müssen Fallstricke beachtet werden. Isolierte IgM-Nachweise (ohne gleichzeitig vorhandenes anti-HEV-IgG) stellen sich rückwirkend oft als unspezifisch heraus. Darüber hinaus erlaubt das Vorhandensein von IgM keine Aussage über Viruspersistenz und Infektiosität. Schließlich kann - insbesondere in den Fällen einer Immunsuppression - die Bildung von Antikörpern sogar ausbleiben oder verzögert eintreten.
Diese diagnostischen Lücken schließen wir nun mit der Einführung der HEV-RNA-PCR in die Routinediagnostik.
 
Anforderung: HEV-PCR                                                                 
   
Material: EDTA-Blut, Serum

Die Hepatitis E-PCR ist einmal im Behandlungsfall (Quartal) abrechenbar.

Positive Ergebnisse der Hepatitis E-PCR werden von uns entsprechend § 7 IfSG an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung