Neues Drogenscreening im Serum: gleichzeitiger Nachweis häufig konsumierter Substanzen mittels Massenspektrometrie

23.06.2025
 
Serum wird als Material für Drogennachweise seltener verwendet als Urin, bietet aber in bestimmten Fällen Vorteile gegenüber einer Urinanalyse, vor allem, um eine Manipulation des Probenmaterials auszuschließen.
 
Bisher haben wir verschiedene häufig konsumierte Drogen im Serum mit Hilfe immunchemischer Suchtests nachgewiesen. Ab sofort steht ein neues Verfahren auf der Basis der LC-MS/MS-Technologie (Massenspektrometrie) zur Verfügung, mit dem der gleichzeitige Nachweis von Amphetaminen, Opiaten, Cannabis, Kokain, LSD und Ketamin in einem Analysegang erfolgt (Spektrum der erfassten Drogen und Metabolite siehe Anhang). Dieses Verfahren ersetzt alle Einzelnachweise der aufgeführten Substanzgruppen im Serum.
Damit entfällt zukünftig die Notwendigkeit der Bestätigung positiver Ergebnisse immunchemischer Tests; ein weiterer Vorteil des neuen Testverfahrens besteht darin, dass exakte Spiegel (im Sinne eines Drug-Monitorings bei Substitutionstherapie oder bei V.a. Intoxikation) ermittelt werden können. Letzteres gilt auch für die Konzentration von THC (Tetrahydrocannabinol), dem pharmakologisch aktiven Metaboliten der Cannabispräparate. Für THC hat der Gesetzgeber eine Obergrenze von 3,5 ng/ml im Blut für die aktive Teilnahme am Straßenverkehr festgelegt.
Im Test nicht erfasst werden Benzodiazepine, Trizyklische Antidepressiva und Barbiturate, wobei letztere im Zusammenhang mit illegalem Drogenkonsum zur Zeit keine Rolle spielen. Für den Nachweis dieser drei Substanzgruppen im Serum stehen Ihnen weiterhin immunchemische Drogensuchteste zur Verfügung, diese müssen bei entsprechendem Verdacht gesondert angefordert werden.
Wir weisen darauf hin, dass der von uns für den Drogennachweis im Urin eingesetzte Test ein wesentlich breiteres Substanzspektrum abdeckt und deshalb für ein reines Screening bevorzugt Urin anstelle von Serum eingesetzt werden sollte.
 
Anforderung: Drogenscreening im Serum
 
Kosten der Untersuchung (GOÄ; 1,15-fach):
GOÄ-Nr. A4210; 60,33 €; zzgl. Material- und Versandkosten. Eine Abrechnung bei gesetzlich versicherten Patienten ist nur möglich, wenn eine medizinische Indikation für die Untersuchung besteht (z.B. V.a. Intoxikation oder Beikonsum bei Substitutionsbehandlung).
 
 
Folgende Substanzen und Metabolite werden durch den Test erfasst:
 
Amphetamine:
Amphetamin (Speed), MDA, MDE, MDMA (Ecstasy), Methamphetamin (Crystal Meth)
 
Cannabis:
THC, THC-OH, THC-COOH
 
Opiate / Opioide:
Buprenorphin, Norbuprenorphin, Codein, Dihydrocodein, Fentanyl, Norfentanyl, Methadon, EDDP, Morphin, 6-Monoacetylmorphin (Metabolit von Heroin), Oxycodon
 
Kokain:
Benzoylecgonin, Kokain, Kokaethylen
 
LSD und Ketamin