Screening auf Hepatitis C

25.07.2018

Mit einer Vielzahl direkt wirksamer antiviraler Medikamente kann die Hepatitis C heute fast immer geheilt werden. Das Ziel verschiedener Initiativen, die Erkrankung in Deutschland bis zum Jahre 2030 auszurotten, ist damit realistisch und greifbar geworden. Das erfordert vor allem, betroffene Personen zu identifizieren, die von ihrer Infektion nichts wissen.

Die chronische Hepatitis C verläuft nicht selten zunächst symptomlos oder symptomarm, erhöhte Leberwerte sind nicht obligat. Trotzdem führt die HCV-Infektion langfristig zu Komplikationen; eine bestehende Virämie stellt ein Infektionsrisiko für Dritte dar. Deshalb wird empfohlen, ein Screening auf Hepatitis C nicht nur bei Patienten mit zufällig erhöhten Leberwerten durchzuführen, sondern auf alle Angehörigen der Risikogruppen auszu-dehnen.

 

Die Labordiagnose der Hepatitis C ist einfach: als Suchtest genügt im Regelfall die Bestimmung der HCV-Antikörper (anti-HCV) in einer Serumprobe. Ein negatives Ergebnis schließt eine Hepatitis C in den allermeisten Fällen aus (Ausnahme: Möglichkeit einer kurz zurückliegenden Infektion innerhalb der Inkubationszeit von 7-8 Wochen).

Bei einem positiven Ergebnis des Suchtestes wurde bisher ein Immunblot als Bestätigungstest durchgeführt. Leitlinienkonform ersetzen wir ab dem 30.07.2018 den Immunblot an dieser Stelle durch die Bestimmung der HCV-RNA qualitativ. Der Nachweis der HCV-RNA ist beweisend für eine virämische Infektion und stellt eine Behandlungsindikation dar.

Den Immunblot setzen wir als weiteren Bestätigungstest erst dann ein, wenn bei positivem Suchtest die HCV-RNA nicht nachweisbar ist. Damit wird zwischen einer abgelaufenen (ausgeheilten) HCV-Infektion und einer unspezifischen Reaktion im Suchtest unterschieden.

 

Während ein unspezifisches (falsch positives) Ergebnis des HCV-Suchtestes keine weitere Bedeutung für den Patienten hat, ergeben sich aus der Diagnose „abgelaufene Hepatitis C“ langfristige Konsequenzen für die Überwachung des Patienten, da zumindest ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines hepatozellulären Karzinoms besteht. Ferner sollte in diesen Fällen das initial negative Testergebnis der HCV-RNA nach 6-12 Monaten bestätigt werden, um eine mögliche intermittierende Virämie bei Hepatitis C-Infektion nicht zu übersehen.

 

Ausführliche Informationen finden Sie in unserer aktualisierten Laborinformation zur Hepatitis C.

 

Bitte beachten Sie folgende ergänzende Hinweise:

  • Material : 1 ml Serum + 3 ml EDTABlut
  • Die Ausnahmekennziffer (AKZ) 32006  „Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht“ beinhaltet die Bestimmung der HCVRNA qualitativ (GOP 32835).
  • Die AKZ 32005  „Antivirale Therapie der chronischen Hepatitis B oder C mit Interferon und/oder Nukleosidanaloga“  beinhaltet die Bestimmung der HCVViruslast (HCV-RNA quantitativ; GOP 32823) und die HCV-Genotypisierung (GOP 32872).

 

Veranlasste Untersuchungen wirken sich nicht auf Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus aus, wenn Sie die jeweilige AKZ in Ihrer KV-Abrechnung angeben.

  • Bei Neugeborenen und Kindern HCVinfizierter Mütter bis zu einem Alter von einem Jahr ist die wichtigste Untersuchung die Bestimmung der HCV-RNA. Der HCV-Suchtest ist bei diesen Kindern bedingt durch mütterliche Leihantikörper immer positiv.

 

Gerne stehen wir Ihnen für zusätzliche Fragen zur Verfügung.