Überweisungsschein Muster 10C ab 01.03.2023 nicht mehr zulässig!

06.03.2023
In der letzten Woche haben wir über das Ende der Testverordnung und den Wegfall des OEGD-Scheins informiert. Die KBV hat nun kurzfristig entschieden, dass der für die Anforderung der Coronavirus-PCR vorgeschriebene Muster 10C-Schein ebenfalls ab 1. März 2023 nicht mehr verwendet werden darf.
 
Die Coronavirus-PCR für gesetzlich versicherte Patienten muss ab sofort mit dem Standard-Laborüberweisungsschein Muster 10 angefordert werden. Damit entfällt auch die Notwendigkeit, die SARS-CoV-2-PCR separat anzufordern; für alle benötigten Parameter genügt eine Überweisung.
 
Bitte informieren Sie Patienten, die noch die Corona-Warn-App nutzen, dass aufgrund des fehlenden Barcodes eine automatische Übermittlung des Testergebnisses in die App nicht mehr möglich ist. Sofern die aktuelle Version der App installiert ist, können Nutzer ein positives Ergebnis aber selbst eingeben. Nach gegenwärtigem Stand gehen wir davon aus, dass die Corona-Warn-App nur noch bis Ende Mai 2023 unterstützt wird.
 
Um zu vermeiden, dass bei positiven Corona-Testergebnissen vermehrt Anfragen der Gesundheitsämter bei Ihnen oder bei uns eingehen, bitten wir Sie, weiterhin die Telefonnummer des Patienten auf dem Überweisungsschein anzugeben.