Molekulare Diagnostik respiratorischer Erkrankungen: Veränderungen der Multiplex-Panels ab 10. November 2025

05.11.2025
In Vorbereitung auf die bevorstehende Grippesaison informieren wir Sie über die bestehenden Möglichkeiten der molekularen Erregerdiagnostik und über die aktuell verfügbaren Multiplex-Analysen. Für die Diagnostik viraler Infektionen steht Ihnen ab dem 10.11.2025 neben Einzeltesten auch ein kleines Virenpanel mit den wichtigsten Erregern SARS-CoV-2, Influenza A/B und RSV zur Verfügung. Weiterhin ändert sich im Vergleich zum Vorjahr die Zusammensetzung des bisher angebotenen Virenpanels (jetzt bezeichnet als "Virenpanel groß"). SARS-CoV-2 ist nunmehr Bestandteil dieses Panels, Rhinoviren und Enteroviren werden aufgrund der engen genetischen Verwandtschaft gemeinsam detektiert und deshalb nicht getrennt ausgewiesen.
Die molekulare Diagnostik bakterieller Erreger respiratorischer Infektionen führen wir wie bisher unverändert fort.
 
Viren
Einzelteste
SARS-CoV-2
Influenza A/B
RSV
Respiratorische Erreger
Virenpanel klein
SARS-CoV-2, Influenza A/B, RSV
Respiratorische Erreger
Virenpanel groß
zusätzlich Adenoviren, humanes Metapneumovirus,
Entero-/Rhinoviren, Parainfluenza 1-4,
Coronaviren (endemisch: 229E, HKU1, NL63, OC43)
Bakterien
Einzelteste
Pertussis / Parapertussis
Mycoplasma pneumoniae
Chlamydia pneumoniae
Respiratorische Erreger
Bakterienpanel
Pertussis / Parapertussis, Mycoplasma pneumoniae,
Chlamydia pneumoniae, Legionella pneumophila, Pneumokokken, Hämophilus influenzae
 
Material:
Abstrichtupfer mit Flüssigtransportmedium (∑-Transwab TM), Sputum, BAL

Wenn gleichzeitig die kulturelle bakteriologische Diagnostik erfolgen soll, bitte zusätzlich einen Abstrichtupfer mit Gel einsenden. Sputum ist das Material der Wahl bei Infektionen der tieferen Atemwege und bei V.a. Pneumonie.

Für Untersuchungen, die den Nachweis meldepflichtiger Erreger einschließen (Influenza, SARS-CoV-2, RSV, Pertussis, Legionella), können Sie in Ihrer Quartalsabrechnung die Kennnummer 32006 angeben. Damit wirkt sich die Laboranforderung nicht auf Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus aus.

Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.