Long-COVID / Post-COVID

30.05.2023
Mit dem Verschwinden der letzten Corona-Maßnahmen hat die Pandemie inzwischen ihr offizielles Ende erreicht: SARS-CoV-2 ist nur noch einer unter vielen Erregern akuter Atemwegsinfekte.
Kein Ende hat die Pandemie für Patienten, die nach einer akuten Infektion nicht wieder zu ihrer normalen Gesundheit und in ihr normales Leben zurückfinden. Man spricht von Long-COVID, wenn innerhalb von 4 bis 12 Wochen nach einer SARS-CoV-2-Infektion immer noch Beschwerden bestehen; als Post-COVID-Syndrom (PCS) bezeichnet man Krankheitszeichen, die länger als 12 Wochen andauern.
Im Zentrum steht meist ein Erschöpfungssyndrom, das die Betroffenen in ihrem Alltag deutlich einschränkt. Das Erschöpfungssyndrom kann mit Störungen unterschiedlicher Organe und Organsysteme einhergehen. Ursächlich für die vielfältigen Manifestationen ist vermutlich die Fähigkeit von SARS-CoV-2, über die Bindung des Spike-Proteins an den ACE2-Rezeptor in verschiedene Gewebe (u. a. Lunge, Herz, Muskel, Riechepithel, Gehirn) einzutreten und dort eine Immunreaktion und persistierende Entzündung auszulösen. Parallelen zu systemischen und organspezifischen Autoimmunerkrankungen drängen sich auf. Anhaltende Beschwerden nach einer Coronaimpfung ("Post-Vac-Syndrom") folgen möglicherweise einem vergleichbaren Pathomechanismus, da das Spike-Protein die Grundlage aller eingesetzten Impfstoffe ist.

Ein Long-/Post-COVID-Syndrom wie auch ein Post-Vac-Syndrom können weder durch eine einzelne Laboruntersuchung noch durch ein Panel an Laborwerten zuverlässig diagnostiziert oder ausgeschlossen werden. Die in diesem Kontext genannten Laboruntersuchungen dienen in erster Linie dem Zweck, Organbeteiligungen zu erkennen und zu quantifizieren und damit therapeutische Optionen zu öffnen. Die Untersuchungen sind nicht spezifisch für ein PCS; pathologische Ergebnisse können auch auf andere, für bestimmte Symptome ursächliche Erkrankungen, hindeuten.

Auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes haben wir auf dem anhängenden Anforderungsschein Laborparameter zusammengefasst, die zur Diagnosestellung und Verlaufskontrolle hilfreich sein können. Für gesetzlich Versicherte benötigen wir zusätzlich den üblichen Laboranforderungsschein Muster 10 ( bzw. das Muster 10A für die Parameter des Basislabors in der LG).

Wir nutzen die Gelegenheit und erinnern an das am 07.06.2023, 17:00 Uhr stattfindende Webinar zum Thema:
Long-/Post-COVID - Genesen ist noch nicht gesund - Effizienz der multimodalen Therapie und labordiagnostische Möglichkeiten

Bitte verwenden Sie für die Registrierung den folgenden Barode oder Link: