Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GUKV-Check-up) ab 01.10.2021

29.09.2021
Folgende Änderungen der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie sind ab dem 01.10.2021 wirksam:
  1. Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten Check-ups (Gesundheitsuntersuchung) testen zu lassen. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um gravierende Spätfolgen zu verhindern.
     
  2. Das Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C erfolgt als Stufendiagnostik. Als Eingangsuntersuchung werden HBs-Antigen und HCV-Antikörper (GOP 01865) untersucht. Bei einem positiven Ergebnis einer oder beider Untersuchungen soll anschließend die Bestätigungsdiagnostik durch eine HBV-DNA-Bestimmung (GOP 01866) beziehungweise einen HCV-RNA-Nachweis (GOP 01867) aus derselben Blutentnahme erfolgen.
Liegt der letzte Check-up keine drei Jahre zurück, kann das Screening übergangsweise auch separat nachgeholt werden. Ansonsten können Versicherte das einmalige Hepatitis-Screening beim nächsten regulären Check-up in Anspruch nehmen.
 
Ablauf des Screenings:
 
Vor dem Screening auf Hepatitis B soll der Impfstatus geklärt werden. Bei einer erfolgreichen Immunisierung durch Impfung ist ein Screening auf Hepatitis B nicht notwendig.
 
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Wie bisher wirken sich Laboruntersuchungen beim Check-up nicht auf Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus aus.
Die Laboruntersuchungen dürfen nur Ärzte durchführen, die eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor besitzen.
Für Anwender von star.net® Labor haben wir im Untersuchungsspektrum das neue Profil Hepatitis Serologie GUKV hinterlegt.
Bei Anforderungen über Muster 10 fordern Sie bitte das Hepatitis Screening an und geben Sie zusätzlich Gesundheitsvorsorge bzw. GUKV an.

Material: 2 x Serum-Röhrchen

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.