Labordiagnostik
Bei medizinischer Indikation (nach Abschnitt 32.3 EBM)
Die Labordiagnostik beinhaltet die kulturelle Erregeranzucht mit biochemisch gesicherter Speziesdiagnose sowie einwandfrei nachgewiesener Oxacillin-Resistenz. Bei Bedarf kann ein Antibiogramm inklusive Reserveantibiotika erstellt werden. Bei V.a. Vancomycin-Resistenz (VISA, VRSA) kann die MHK für Vancomycin bestimmt werden. Bitte kennzeichnen Sie den Anforderungsschein mit der Indikation (z.B. V.a. MRSA Infektion) als kurative Laborleistung.
Anforderung: z.B. pathogene Keime inklusive MRSA
Material: Nativmaterial, Blutkultur, Urikult oder ein Abstrichtupfer in Transportmedium.
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MRSA-Screening nach Abschnitt 30.12 EBM
Seit dem 01.04.2012 besteht die Möglichkeit im Rahmen der Vertragsärztlichen Versorgung ein Screening von MRSA-Trägern sowie eine ambulante Eradikationstherapie durchzuführen. Die Laborleistung beinhaltet die kulturelle Anzucht sowie eine einfache Identifizierung der Bakterien. Ein Antibiogramm ist nicht Bestandteil dieser Vergütungsvereinbarung.
Voraussetzungen für das Screening (alle 3 müssen erfüllt sein):
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Genehmigung der KV zur Abrechnung dieser Leistungen.
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Nur bei Risikopatienten die in den letzten 6 Mo. mindestens 4 Tage stationär behandelt wurden.
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MRSA Anamnese oder mindestens 2 der folgenden Risikofaktoren (chronische Pflegebedürftigkeit, Antibiotikatherapie in den letzten 6 Mo., liegende Katheter, Dialysepflicht, Hautläsionen).
Wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann z.B. ein präoperatives Screening, oder ein Screening auf Wunsch des Pflegeheims zur Implementierung von Hygienemaßnahmen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden.
Anforderung: nur MRSA nach Abschnitt 30.12 EBM.
Material: Abstriche der Nasenvorhöfe, Rachen, Dammregion, Achsel, Leiste, evtl. vorhandene Wunden und Hautläsionen. Nur Abstrichtupfer in Transportmedium sind geeignet.
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Therapie infizierter Patienten
Bei schweren MRSA-Infektionen stehen die Reserveantibiotika Vancomycin, Linezolid und Daptomycin (nicht bei Pneumonie) evtl. in Kombination mit einem 2. Antibiotikum (z.B. Rifampicin oder Fosfomycin) zur Verfügung. Bei leichteren Infektionen kommen auch Cotrimoxazol, Doxycyclin und Clindamycin in Betracht.
Sanierung besiedelter Patienten
Die Sanierung besiedelter Patienten sollte bevorzugt mit lokalen Maßnahmen erfolgen (nicht mit einer systemischen Antibiose). Dekolonisation über 5 Tage mit 3 x tägl. Mupirocin-Nasensalbe in beide Nasenvorhöfe und 2-3 x tägl. Rachenspülung mit Antiseptika (z.B. Chlorhexidin, Octenidin). Bei Besiedlung von anderen Körperstellen werden Ganzkörperwaschungen einschl. der Haare mit antiseptischen Seifen (z.B. auf Octenidin-Basis) empfohlen.
Erfolgskontrolle: Frühestens 3 Tage nach Beendigung der Sanierung sollten Kontrollabstriche durchgeführt werden. Im Krankenhaus 3 Kontrollabstrichserien an 3 aufeinander folgenden Tagen. In der Arztpraxis sind nach Abschnitt 30.12 EBM 3 Kontrollabstrichserien vorgesehen: 3 Tage bis 4 Wochen, 3 bis 6 Monate und 11 bis 13 Monate nach Sanierung. Bei positiven Kontrollabstrichen kann eine 2. Eradikationstherapie durchgeführt werden. Eine 3. Eradikationstherapie ist nur nach Vorstellung des Falles in einer Fall- oder Netzwerkkonferenz vorgesehen.
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