iFOBT für das Darmkrebsscreening: Änderung des Anforderungsintervalls
24.03.2026
Die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) wurde dahingehend geändert, dass alle Personen ab dem Alter von 50 Jahren zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl (iFOBT), der alle zwei Jahre durchgeführt wird, und einer Koloskopie entscheiden können. Bisher konnten nur Männer im Alter von 50-54 Jahren eine Koloskopie in Anspruch nehmen, für Frauen gab es diese Möglichkeit erst ab einem Alter von 55 Jahren.
Ein iFOBT als Früherkennungsmaßnahme kann zukünftig bei allen Patienten ab 50 Jahren nur noch 1x alle zwei Jahre durchgeführt werden (bisher: 1x jährlich für Patienten im Alter von 50-54 Jahren). Die geänderte Richtlinie ist zum 01.04.2025 in Kraft getreten. Patienten, bei denen seitdem ein iFOBT nach dieser Richtlinie durchgeführt wurde, haben demnach erst nach Ablauf von zwei Jahren erneut Anspruch auf den iFOBT, also ab 01.04.2027.
Wir bitten Sie, diese Änderung bei der Anforderung eines iFOBT zur Krebsfrüherkennung zu berücksichtigen.
Über die oKFE-RL hinausgehende Untersuchungen stellen eine IGeL-Leistung dar, bzw. können bei gegebener klinischer Indikation als kurative Leistung angefordert werden.
Ein iFOBT als Früherkennungsmaßnahme kann zukünftig bei allen Patienten ab 50 Jahren nur noch 1x alle zwei Jahre durchgeführt werden (bisher: 1x jährlich für Patienten im Alter von 50-54 Jahren). Die geänderte Richtlinie ist zum 01.04.2025 in Kraft getreten. Patienten, bei denen seitdem ein iFOBT nach dieser Richtlinie durchgeführt wurde, haben demnach erst nach Ablauf von zwei Jahren erneut Anspruch auf den iFOBT, also ab 01.04.2027.
Wir bitten Sie, diese Änderung bei der Anforderung eines iFOBT zur Krebsfrüherkennung zu berücksichtigen.
Über die oKFE-RL hinausgehende Untersuchungen stellen eine IGeL-Leistung dar, bzw. können bei gegebener klinischer Indikation als kurative Leistung angefordert werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
