Verfahrensänderung SARS-CoV-2-Antikörper

25.01.2021
Bisher haben wir Antikörper gegen SARS-CoV-2 mit einem Verfahren auf der Basis des viralen Nukleokapsids bestimmt. Damit war der zuverlässige Nachweis einer in der Vergangenheit durchlaufenen SARS-CoV-2-Infektion möglich.
Da praktisch alle zugelassenen Impfstoffe und erfolgversprechenden Impfstoffkandidaten auf dem Spike-Protein basieren, verwenden wir ab sofort ein Testverfahren, mit dem sowohl in Folge einer Impfung als auch nach einer durchlaufenen Infektion gebildete Antikörper gegen das Spike-Protein nachgewiesen werden können.
Der neue Test ist quantitativ und weist hochaffine Antikörper gegen SARS-CoV-2 nach, ohne zwischen IgG, IgM und IgA zu unterscheiden. Im Test wird ein die Rezeptorbindungsdomäne (RBD) des Spike-Proteins repräsentierendes Antigen verwendet. Aus diesem Grunde korreliert das neue Testverfahren sehr gut mit Neutralisationstests, da Antikörper gegen die RBD die Bindung des Virus an den zellulären Rezeptor ACE2 blockieren.

Was wir inzwischen wissen
Mindestens 95 % der Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchlaufen haben, bilden in der Folge Antikörper gegen das Virus. Die Antikörper werden in der Regel 2-4 Wochen nach Symptombeginn oder positiver PCR im Test nachweisbar. Unsere Beobachtungen zeigen, dass im aktuell zu überblickenden Zeitraum Antikörper-Titer nur selten wieder unter den Cutoff abgefallen sind. Das Testergebnis bleibt also mindestens 3-6 Monate nach einer Infektion, vermutlich wesentlich länger, positiv.
Der Nachweis von Antikörpern ist ein hochspezifischer Surrogatmarker für eine durchlaufene SARS-CoV-2-Infektion. Bei einer sehr hohen diagnostischen Spezifität des verwendeten Testverfahrens (Herstellerangabe 99,9 %) ergibt sich bei aktuell ca. 2. Mio. Infektionen in Deutschland (kumulativ, ohne Berücksichtigung einer Dunkelziffer) ein positiver prädiktiver Wert von ca. 96 %.
Bekannt ist mittlerweile, dass sowohl die Infektion als auch die Impfung einen überwiegenden aber keinen 100%-igen Schutz garantieren: COVID19 unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht von anderen viralen bzw. impfpräventablen Erkrankungen. Antikörper stellen nur einen Teil der Immunreaktion dar, der Schutz vor einer Infektion wird auch durch die zelluläre Immunabwehr gewährleistet.

Was wir noch nicht wissen
Bisher ist nicht bekannt, welcher Anteil geimpfter Personen in welcher Höhe und in welchem zeitlichen Intervall nach der 1. oder 2. Impfung Antikörper gegen SARS-CoV-2 bildet. Ebensowenig existiert ein "Grenztiter", ab dem von einer schützenden Immunität gegen eine erneute SARS-CoV-2-Infektion ausgegangen werden kann. Daten über die Persistenz impfinduzierter Antikörper und des damit verbundenen Immunschutzes können verständlicherweise erst in der Zukunft gewonnen werden.

Abrechnung
Bisherige Abrechnungsinformationen behalten ihre Gültigkeit. Antikörper gegen SARS-CoV-2 sind nur unter bestimmten Voraussetzungen vertragsärztliche Leistungen. Die Abrechnung erfolgt als "ähnliche Untersuchung" mit der GOP 32641 und erfordert eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit.
Für Privatversicherte und Selbstzahler erfolgt die Abrechnung nach der GOP 4400 (22,11 €, 1,15-facher Satz) zzgl. Kosten für Material und Versand 5,10 €.

Anforderung: SARS-CoV-2-Ak

Material: 1 ml Serum

Literatur: https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMc2032195