Vorbereitung für den Probentransport

Vorbereitung für den Probentransport
 

Nach der Entnahme der Patientenprobe in das hierfür vorgesehene Probengefäß muss die Probe für den Versand in das untersuchende Labor vorbereitet werden.

  • Materialkennung / Beschriftung der Probe
  • Anlegen des Überweisungsscheines / der LG-Karte
  • Verpackung der Probe für den Transport
  • Vorbereitung des Transportes

Für die eindeutige Probenidentifizierung im Labor müssen die Probengefäße eindeutig gekennzeichnet werden. Dafür eignen sich am besten Barcode-Etiketten. Die Barcode-Etiketten sollten auf den oberen Bereich des Gefäßes geklebt werden. Weitere Exemplare der Barcode-Etiketten werden auf den dazugehörigen Überweisungsschein geklebt.
Bei lichtgeschützten Probengefäßen nie die Barcode-Etiketten auf die Alufolie kleben!

Infektiöse Materialien (z. B. Blut eines HIV- oder Hepatitis-Patienten) müssen gekennzeichnet werden! (grüner Aufkleber)!

Werden die Probengefäße per Hand beschriftet, müssen die folgenden Daten unbedingt vermerkt werden:

  • Arztnummer
  • Name des Patienten (Vor-, Zuname)
  • Geburtsdatum des Patienten

Für blutgruppenserologische Untersuchungen ist eine nur für diesen Zweck bestimmte und geeignete Blutprobe erforderlich (2 x 3 ml EDTA-Blut). Die Beschriftung der Probe mit Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten ist unerlässlich!

Wenn Proben nachgesendet werden (z. B. gefrorenes Material), sollte auf der Probe vermerkt werden, dass es sich um Nachsendematerial handelt.

Materialkennung und Beschriftung

Für die eindeutige Probenidentifizierung im Labor müssen die Probengefäße eindeutig gekennzeichnet werden. Dafür eignen sich am besten Barcode-Etiketten. Die Barcode-Etiketten sollten auf den oberen Bereich des Gefäßes geklebt werden. Weitere Exemplare der Barcode-Etiketten werden auf den dazugehörigen Überweisungsschein geklebt.
Bei lichtgeschützten Probengefäßen nie die Barcode-Etiketten auf die Alufolie kleben!

Infektiöse Materialien (z. B. Blut eines HIV- oder Hepatitis-Patienten) müssen gekennzeichnet werden! (grüner Aufkleber)!

Werden die Probengefäße per Hand beschriftet, müssen die folgenden Daten unbedingt vermerkt werden:

  • Arztnummer
  • Name des Patienten (Vor-, Zuname)
  • Geburtsdatum des Patienten

Für blutgruppenserologische Untersuchungen ist eine nur für diesen Zweck bestimmte und geeignete Blutprobe erforderlich (2 x 3 ml EDTA-Blut). Die Beschriftung der Probe mit Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten ist unerlässlich!

Wenn Proben nachgesendet werden (z. B. gefrorenes Material), sollte auf der Probe vermerkt werden, dass es sich um Nachsendematerial handelt.

Der Überweisungsschein/Abrechnungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen muss alle für die Untersuchungen im Labor notwendigen Informationen enthalten.

Um zu gewährleisten, dass der Schein maschinenlesbar ist, sollte die Schriftart Courier mit einer Schriftgröße von 10 Punkt verwendet werden. Im Datumsfeld muss das Abnahmedatum der Probe eingetragen werden, nicht das Ausstellungsdatum des Ü-Scheines. Das Abnahmedatum wird in den Befund übernommen.

Besonders wichtig für einen fehlerfreien Ablauf der Untersuchung ist die Angabe der Diagnose / Verdachtsdiagnose (Verwendung des Kürzels D:).

Die Beschreibung der Untersuchungsanforderung / Auftrag muss klar von der Diagnose abgegrenzt sein (Verwendung des Kürzels A:).

Die Verwendung von Barcode-Aufklebern erleichtert die Zuordnung und Analyse der zu untersuchenden Probe.

Überweisungsscheine

Der Überweisungsschein/Abrechnungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen muss alle für die Untersuchungen im Labor notwendigen Informationen enthalten.

Um zu gewährleisten, dass der Schein maschinenlesbar ist, sollte die Schriftart Courier mit einer Schriftgröße von 10 Punkt verwendet werden. Im Datumsfeld muss das Abnahmedatum der Probe eingetragen werden, nicht das Ausstellungsdatum des Ü-Scheines. Das Abnahmedatum wird in den Befund übernommen.

Besonders wichtig für einen fehlerfreien Ablauf der Untersuchung ist die Angabe der Diagnose / Verdachtsdiagnose (Verwendung des Kürzels D:).

Die Beschreibung der Untersuchungsanforderung / Auftrag muss klar von der Diagnose abgegrenzt sein (Verwendung des Kürzels A:).

Die Verwendung von Barcode-Aufklebern erleichtert die Zuordnung und Analyse der zu untersuchenden Probe.

Die beschrifteten Probengefäße werden gemeinsam mit den Überweisungsscheinen in eine Transportverpackung gegeben. Bitte verwenden Sie hierzu die vom Labor zur Verfügung gestellten Transportboxen.

Für eilige Untersuchungen nutzen Sie bitte die „Rote Tüte“. Kennzeichnen Sie den zugehörigen Überweisungsschein mit dem Aufkleber „Eilige Untersuchung“.

Verpackung der Probe für den Transport

Die beschrifteten Probengefäße werden gemeinsam mit den Überweisungsscheinen in eine Transportverpackung gegeben. Bitte verwenden Sie hierzu die vom Labor zur Verfügung gestellten Transportboxen.

Für eilige Untersuchungen nutzen Sie bitte die „Rote Tüte“. Kennzeichnen Sie den zugehörigen Überweisungsschein mit dem Aufkleber „Eilige Untersuchung“.

Gefrorene Proben müssen unmittelbar vor der Abholung in die im Labor erhältlichen Gefrierguttransportbehälter verpackt werden. Neben der eigentlichen Probe bitte auch den Überweisungsschein in den Styroporbehälter legen. Die Kühlakkus stets getrennt von den Proben einfrieren.

Bei häufiger Anforderung von Parametern, bei denen gefrorenes Material benötigt wird, empfehlen wir, einen kleinen Vorrat an Kühlakkus im Gefrierfach liegend zu lagern.

Meist werden gefrorene Proben erst 1-2 Tage nach Abnahme als Nachsendung ins Labor geschickt. Bitte vermerken Sie auf der Probe und der Kopie des Ü-Scheines, wenn es sich um eine Nachsendung handelt.

Es ist zweckmäßig, für die nachgesendete Probe eine Kopie des Ü-Scheines zu verwenden.

Gefrorenes Material

Gefrorene Proben müssen unmittelbar vor der Abholung in die im Labor erhältlichen Gefrierguttransportbehälter verpackt werden. Neben der eigentlichen Probe bitte auch den Überweisungsschein in den Styroporbehälter legen. Die Kühlakkus stets getrennt von den Proben einfrieren.

Bei häufiger Anforderung von Parametern, bei denen gefrorenes Material benötigt wird, empfehlen wir, einen kleinen Vorrat an Kühlakkus im Gefrierfach liegend zu lagern.

Meist werden gefrorene Proben erst 1-2 Tage nach Abnahme als Nachsendung ins Labor geschickt. Bitte vermerken Sie auf der Probe und der Kopie des Ü-Scheines, wenn es sich um eine Nachsendung handelt.

Es ist zweckmäßig, für die nachgesendete Probe eine Kopie des Ü-Scheines zu verwenden.

Viren der Risikogruppe 4

Bei begründetem Verdacht einer Infektion mit einem der unten aufgeführten Viren dürfen wir die Proben nicht transportieren. Bitte kontaktieren Sie schnellstmöglich die örtlichen Gesundheitsbehörden und weisen Sie, nach Rücksprache mit diesen, den Patienten in ein für die Behandlung dieser Erkrankungen qualifiziertes Zentrum ein.
  • Ebola-Virus
  • Guanarito-Virus
  • Hendra-Virus
  • Junin-Virus
  • Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Virus
  • Lassa-Virus
  • Machupo-Virus
  • Marburg-Virus
  • Nipah-Virus
  • Sabia-Virus
  • Variola-Virus

Bakterien und Pilze der Risikogruppe 3

Bei einem begründeten Verdacht auf Infektion mit einem der unten aufgeführten Erreger
nehmen Sie bitte vor dem Versand mit uns Kontakt auf. Klären Sie mit unseren Fachärzten die Möglichkeiten der Diagnostik. Ein begründeter klinischer Verdacht auf eine Infektion mit diesen Erregern erfordert die Einweisung in eine auf die Behandlung von Infektionserkrankungen spezialisierte stationäre Einrichtung.
Bakterien Pilze
  • Bacillus anthracis (Anthrax, Milzbrand) 1)
  • Brucellen 2)
  • Burkholderia mallei (Pseudomonas mallei, Rotz)
  • Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei, Melioidose)
  • Francisella tularensis (Tularämie, Hasenpest)
  • Yersinia pestis (Pest) 1)
  • Blastomyces spp.
  • Cladophialophora spp.
  • Coccidioides spp.
  • Histoplasma spp.
  • Paracoccidioides spp.
  • Paracoccidioides lutzii
1) Meldepflichtig nach §6 IfSG
2) Meldepflichtig nach IfSGMeldeVO, Sachsen
 
Risikoerreger

Viren der Risikogruppe 4

Bei begründetem Verdacht einer Infektion mit einem der unten aufgeführten Viren dürfen wir die Proben nicht transportieren. Bitte kontaktieren Sie schnellstmöglich die örtlichen Gesundheitsbehörden und weisen Sie, nach Rücksprache mit diesen, den Patienten in ein für die Behandlung dieser Erkrankungen qualifiziertes Zentrum ein.
  • Ebola-Virus
  • Guanarito-Virus
  • Hendra-Virus
  • Junin-Virus
  • Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Virus
  • Lassa-Virus
  • Machupo-Virus
  • Marburg-Virus
  • Nipah-Virus
  • Sabia-Virus
  • Variola-Virus

Bakterien und Pilze der Risikogruppe 3

Bei einem begründeten Verdacht auf Infektion mit einem der unten aufgeführten Erreger
nehmen Sie bitte vor dem Versand mit uns Kontakt auf. Klären Sie mit unseren Fachärzten die Möglichkeiten der Diagnostik. Ein begründeter klinischer Verdacht auf eine Infektion mit diesen Erregern erfordert die Einweisung in eine auf die Behandlung von Infektionserkrankungen spezialisierte stationäre Einrichtung.
Bakterien Pilze
  • Bacillus anthracis (Anthrax, Milzbrand) 1)
  • Brucellen 2)
  • Burkholderia mallei (Pseudomonas mallei, Rotz)
  • Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei, Melioidose)
  • Francisella tularensis (Tularämie, Hasenpest)
  • Yersinia pestis (Pest) 1)
  • Blastomyces spp.
  • Cladophialophora spp.
  • Coccidioides spp.
  • Histoplasma spp.
  • Paracoccidioides spp.
  • Paracoccidioides lutzii
1) Meldepflichtig nach §6 IfSG
2) Meldepflichtig nach IfSGMeldeVO, Sachsen