Wir bemühen uns, Ihnen stark pathologische Laborergebnisse auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten umgehend mitzuteilen. Dafür nutzen wir die unten aufgeführten "Telefon-/Faxgrenzen" und "Notfallgrenzen" für extreme Befunde.
Werte außerhalb der "Telefon-/Faxgrenze" werden stets gefaxt. Sollte eine Übermittlung nicht möglich sein, erfolgt eine telefonische Benachrichtigung.
Werte außerhalb der "Notfallgrenze" werden gefaxt und immer, an die von Ihnen hinterlegte Nummer, telefonisch übermittelt. Sollten wir Sie nicht erreichen, entscheidet in besonderen Fällen (z. B. erhöhtes Troponin oder positiver Malariabefund) der diensthabende Arzt des Labors über die Hinzuziehung eines Vertreters oder auch eines Notdienstes.
Die Festlegung solcher Grenzen stellt notwendigerweise einen Kompromiss dar und orientiert sich an den in der Laboratoriumsmedizin üblichen Gepflogenheiten. Die Einstufung eines Messergebnisses als "stark pathologisch" bzw. als "Notfall" erfolgt letztlich ohne Kenntnis des individuellen klinischen Befundes.
Sie haben deshalb die Möglichkeit dem fachlichen Profil Ihrer Praxis entsprechend individuelle, einsenderspezifische Grenzwerte bei uns hinterlegen zu lassen.